Kritisierte ihre Richterkollegen: Helen Keller, Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.Das Urteil sorgte weitherum für Aufsehen. Diese Woche verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Schweiz wegen Ungleichbehandlung von Frau und Mann bei der Witwenrente. Ehemänner erhalten nach dem Tod ihrer Gattin bloss eine Rente bis zum 18.
Geburtstag der Kinder, Ehefrauen in derselben Situation hingegen bis zur Pensionierung.Geklagt hatte ein Mann aus dem Kanton Appenzell Ausserhoden, dessen Ehefrau bei einem Unfall starb, als die gemeinsamen Kinder eineinhalb und vier Jahre alt waren. Der Vater zog die beiden Kinder in der Folge allein auf. Mit dem 18. Geburtstag der jüngeren Tochter allerdings erlosch sein Rentenanspruch.
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