Gastkommentar zum Rahmenabkommen – Brüssel kann mit einem Scheitern besser leben als die Schweiz

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Die Verhandlungen mit der EU sind kein Wunschkonzert. Ein Verhandlungsabbruch ist möglich und würde den Schweizer Standpunkt schwächen.

. Das ist nachvollziehbar, aber die Frage stellt sich, was die Schweizer Verhandlungsdelegation in Brüssel erwartet.Simon Hirsbrunner und Jean Russotto sind schweizerische Rechtsanwälte und für die Kanzlei Steptoe & Johnson in Brüssel tätig. David O’Sullivan war EU-Botschafter in Washington und ist nunmehr als Konsultant, ebenfalls bei Steptoe & Johnson, tätig.

Der Flickenteppich bilateraler Abkommen in unterschiedlichen Bereichen gewährt der Schweiz zahlreiche Vorteile. Und doch ist klar: Der bilaterale Weg ist für die EU an seine Grenzen gestossen. Der Flickenteppich bilateraler Abkommen in unterschiedlichen Bereichen gewährt der Schweiz zahlreiche Vorteile. Diese sind teilweise vergleichbar mit einer EU- oder EWR-Mitgliedschaft. Umgekehrt leistet die Schweiz einen Kohäsionsbeitrag und akzeptiert – wie in der Volksabstimmung bestätigt – den freien Personenverkehr.

 

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