Es ist eine Bereinigung im Automarkt, wie es sie noch nie gegeben hat. Die grossen Automarken und Generalimporteure kündigen reihenweise ihre Serviceverträge mit unabhängigen Garagisten und setzen diese so unter Druck. Die Wettbewerbskommission unternimmt wenig, trotz anderslautender Verlautbarung. Den Garagisten bleibt dabei der Weg an die Gerichte übrig, manchmal sogar an eines im Ausland.
2018 kam die Behörde in einer Vorabklärung über den Autoimporteur Amag zum Schluss, dass eine Abrede über die Verknüpfung von Vertrieb und Service vorliegen könnte – dass Amag also bewusst Garagen keine Serviceverträge zugesteht, wenn diese nicht auch Autos verkaufen. Die Weko gab der Amag 6 Empfehlungen ab, um die Situation zu bereinigen. Sofern die Amag diese umsetzt, will die Weko auf weitere Untersuchungen verzichten.
Darum blieb den Garagisten nur der Weg an das Zivilgericht. Diesen Schritt unternahm zum Beispiel die Garage Epper in Luzern. Im Jahr 2016 wurden auch ihr die Service-Verträge für Land Rover und Jaguar gekündigt. Eine Beschwerde an die Weko half nicht. Das Kantonsgericht Luzern hat dann verfügt, dass die Garage bis auf weiteres ihre Kunden bedienen kann.
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