Die Motion wurde knapp mit 92 zu 90 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen. Die Kommission soll Empfehlungen abgeben für «gerechte und faire Lösungen», wie Pult ausführte. Zwischen Raubkunst und Fluchtkunst dürfe nicht mehr unterschieden werden. Der Bundesrat soll zudem prüfen, ob das Gremium auch bei Kulturgütern mit anderer Herkunft – namentlich aus kolonisierten Gebieten – Empfehlungen machen soll.
Von Fluchtkunst spricht man, wenn jüdische Sammler ihre Kunst unter Druck verkauften – zum Beispiel um ihre Flucht zu finanzieren – oder ins Exil brachten. Ob eine solche Unterscheidung zwischen Flucht- und Raubkunst sinnvoll ist, ist unter Wissenschaftlern umstritten. Klar ist: Wird auch Fluchtkunst wie Raubkunst behandelt, führt das für viel mehr Werke zu Rückgabeansprüchen.
Die Vorfälle um die Sammlung Emil Bührle im Zürcher Kunsthaus hätten gezeigt, dass es in der Schweiz bessere Instrumente brauche im Zusammenhang mit NS-Raubkunst, begründete Pult die Motion. Auch in anderen Ländern gebe es solche Kommissionen, etwa in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, den Niederlanden und Österreich.
ist es nicht noch etwas früh dafür? Sollten man das alles nicht noch mal in Ruhe überlegen?
Bei Lichte betrachtet werden hier wieder Kosten für NICHTS generiert.
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