Wenn sich die Eltern bei der Masernimpfung nicht einigen können, muss ein Gericht oder die Kesb entscheiden.
Die möglichen, schweren Komplikationen bei einer Masernerkrankung lassen eine Pattsituation unter Eltern bei der Frage der Impfung nicht zu. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Deshalb sei ein Entscheid der zuständigen Behörde im Sinne von Artikel 307 des Zivilgesetzbuches zulässig, um mit geeigneten Massnahmen eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden. Dieser Artikel kommt zum Zug, wenn Eltern nicht willens oder ausserstande sind, selbst zu handeln.
Das Bundesgericht führt weiter aus, ein von den Eltern gemeinsam gefällter Entscheid, das Kind nicht gegen Masern zu impfen, sei von den Behörden zu respektieren. Dies ergebe sich aus der Grundüberzeugung, dass die Autonomie der Eltern in Bezug auf alle Kinderbelange gegenüber staatlichen Interventionen den Vorrang haben.
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