gut begründet zu sein. Die Zeitung hat anhand von Einsicht in Akten des Kantons recherchiert, wie es zum «Fall Windisch» kommen konnte – und folgert, dass das kantonale Aargauer Sozialdepartement von Regierungsrat Jean-Pierre Gallati «mit beachtlicher Rücksichtslosigkeit» dafür sorgte, dass die Mieter zum jetzigen Zeitpunkt ausziehen mussten.
Flugs nahm der Sozialdienst des Kantons unter Leitung von Pia Brugger Kalfidis Kontakt zur neuen Besitzerschaft auf. Diese plante zwar einen Abriss und Neubau, hatte zu diesem Zeitpunkt aber noch keine konkreten Baupläne vorgelegt. Eine Zwischennutzung als Asylunterkunft könnte in solchen Fällen laut WoZ unrentable Leerstände während der verlängerten Kündigungsfrist verhindern helfen, die in solchen Fällen meist nötig ist.
Auch die Gemeinde erfuhr erst kurz vor der Massenkündigung im Februar von den Plänen des KSD und mahnte eindringlich, «es könne nicht sein, dass Personen weggewiesen würden, um andere Personen unterzubringen». Vergeblich – am 22. Februar wurden die Kündigungen ausgesprochen, am 27. Februar machte die Gemeinde sie publik und zeigte sich schockiert über das Vorgehen.
Zu diesem Zeitpunkt bestand gemäss WoZ allerdings noch gar kein Vertrag zwischen Kanton und Hausbesitzer – das KSD hätte sein Vorgehen also noch anpassen können, zumal die Windischer Gemeindepräsidentin Heidi Ammon auf eine Rücknahme der Kündigung drängte.
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