Die Einbürgerungsbehörde der Gemeinde Arth SZ muss einen seit 30 Jahren in der Schweiz lebenden Italiener einbürgern. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Vielmehr gehe es um Lebenssachverhalten und um Grundkenntnisse des Allgemeinwissens. «Spitzfindigkeiten haben im Einbürgerungsverfahren keinen Platz», schreibt das Bundesgericht weiter.So erfüllte der Italiener alle anderen Einbürgerungsvoraussetzungen. Die Einbürgerungsbehörde warf ihm jedoch vor, nebst den kulturellen Kenntnissen genüge die gesellschaftliche Eingliederung nicht.
Zum Glück wird man als Arther Bürgerin nicht ausgebürgert, wenn man nicht detailgenau weiss, welche Tiere im Tierpark Goldau - Goldau ist Teil der Gemeinde Arth und auch bekannt für seinen Bahnhof Arth- Goldau - gemeinsam eingehegt sind. Früher gab‘s statt Bären einen bunten Ara.
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