Der «Blick» hat mit seinem Bericht vom 24. Dezember 2014 die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin schwer und nicht gerechtfertigt verletzt. So steht es im Urteil, welches das Zuger Kantonsgericht publiziert hat, genau einen Monat nach der Hauptverhandlung vom 10. April.
Das Urteil ist ein harter Schlag für Ringier – insbesondere weil Spiess-Hegglin bereits angekündigt hat, dass sie auf Schadenersatz und Gewinnherausgabe klagen werde. Noch schwerer wiegt für das Boulevardmedium die Tatsache, dass das Gericht mit diesem Urteil die Persönlichkeitsrechte sehr hoch gewichtet. Es braucht sehr gute Gründe, um Personen mit Bild und Namen zeigen zu dürfen, wenn es um deren Intimleben geht.
Auch muss sich der «Blick» nicht bei Jolanda Spiess-Hegglin entschuldigen. Eine Entschuldigung könne bei Persönlichkeitsverletzung laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden, sondern höchstens freiwillig erfolgen, wie das etwa im Fall Thomas Borer geschehen sei. Alles in allem: Jolanda Spiess-Hegglin hat in weiten Teilen recht erhalten und damit eine Genugtuung erkämpft für das, was sie sich in den vergangenen viereinhalb Jahren alles sagen lassen musste. Gleichzeitig machte das Gericht deutlich, dass daran nicht allein die Medien schuld sind: «Die Klägerin war mitverantwortlich, dass der Medienhype über eine längere Zeitspanne angehalten hat», heisst es im Urteil.
Und zweitens: Auch wenn eine Protagonistin selber an die Medien gelangt oder eine Fasnachtszeitung über sie berichtet, bedeutet dies noch keinen Freipass für die Presse.
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