Kinder gehen ins Geld. Krankenkassenprämien, Kosten für Kinderbetreuung und Ausbildung belasten das Familienbudget. Allerdings können Familien einen grossen Teil dieser Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Zurzeit findet sogar ein regelrechter Wettbewerb unter den Kantonen statt um den grosszügigsten Kinderabzug, den höchsten Abzug für Kinderkosten und Versicherungsprämien.
Für die steuerzahlenden Eltern ist dies erfreulich, doch die Familienförderung über Steuerabzüge hat eine Kehrseite. Sie nützt Eltern mit einem hohen Einkommen mehr als jenen, die mit ihrem Geld kaum über die Runden kommen. Fragwürdig ist besonders die Erhöhung des pauschalen Kinderabzugs auf 10'000 Franken oder mehr, wie dies manche Kantone bereits getan haben und wie dies auch auf Bundesebene diskutiert wird.
Familienförderung über Steuerabzüge nützt Eltern mit einem hohen Einkommen mehr als jenen, die mit ihrem Geld kaum über die Runden kommen. Wer Sozialpolitik im eigentlichen Sinn betreiben will, erhöht besser die Prämienverbilligung statt des Versicherungsabzugs oder gewährt Familien eine Reduktion auf dem geschuldeten Steuerbetrag. Diesen Weg hat der Kanton Basel-Landschaft gewählt. Der Abzug auf dem Steuerbetrag wirkt umgekehrt proportional: Je geringer das Familieneinkommen, desto mehr entlastet der Abzug. Die herkömmlichen Steuerabzüge unterlaufen hingegen die Steuerprogression.
Nun ist auch dieser Effekt sinnvoll, damit beim Mittelstand zusätzliche Erwerbsarbeit nicht wegen der Steuerprogression unrentabel wird. Steuerabzüge sollten jedoch nicht pauschal, sondern für effektiv anfallende Kosten gewährt werden. Könnten etwa die Ausgaben für Kinderbetreuung nicht von denVor allem aber kommt es bei den Steuerabzügen auf das Mass an. Dies zeigt das Beispiel der dritten Säule.
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