Cybermobbing-Fall Céline: Rückschlag für die Eltern

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Cybermobbing-Fall Céline – das Urteil ist da. Das Gericht verschärft die Strafe gegen ihren Peiniger nicht.

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Am Mittwoch fand am Bezirksgericht Dietikon die Verhandlung im Fall der 13-jährigen Céline statt, die sich nach monatelangem Mobbing vor zweieinhalb Jahren das Leben genommen hatte. Das Interesse war gross: Die zwei Zuschauerreihen im kleinen Gerichtssaal im dritten Stock waren bis fast auf den letzten Platz besetzt.

Gemäss der Jugendanwältin und dem Verteidiger des Jugendlichen stellt das Versenden von erotischen Bildern keine sexuelle Handlung dar. Laut Gesetz sei das nur bei konkreten Handlungen wie beispielsweise der analen oder oralen Penetration oder dem Betasten von Geschlechtsteilen der Fall.Die Jugendanwältin sowie der Verteidiger beantragten deshalb eine Verurteilung wegen Nötigung und mehrfacher Pornografie.

Die Beschimpfungen begannen, als er Célines Bild an seine Ex-Freundin weiterleitete. «jez ish dis lebe verbi, ich mach der dis lebe so chabbut» oder «wür dich eigehändig umbringe», schrieb das Mädchen an Céline. Sie verbreitete das Bild auf Snapchat – halb Spreitenbach sah, wie sie leicht bekleidet auf ihrem Bett sass. «Das hat sie gebrochen», sagte Célines Mutter vor kurzem zum TA .

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Einmal mehr: Die Justiz auf der Seite der Täter!

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