In Brasilien gibt es einen besonderen Beruf, den «doleiro». Übersetzen lässt sich die Bezeichnung mit «Dollarmann». Doch jeder und jede weiss: gemeint ist «Geldwäscher». Nun kommt ein solcher «doleiro» in der Schweiz vor Gericht.
Die Bundesanwaltschaft hat sich mit der Verteidigung auf ein abgekürztes Verfahren verständigt. Der Beschuldigte, der nie in Untersuchungshaft sass, akzeptiert damit den Urteilsvorschlag der Korruptionsermittler. Nun muss das darüber entscheiden, ob das Verfahren korrekt verlaufen und die – noch nicht kommunizierte – Strafe angemessen ist.Die Anklage im abgekürzten Verfahren erfolgt nur vier Wochen nach der knappen Wiederwahl von Bundesanwalt
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