Wer sich in der Schweiz nicht an die 2-Meter-Anstandsregel in der Öffentlichkeit hielt, wurde gebüsst.
Letzten Mittwoch hatte der Bundesrat entschieden, die Strafbestimmung zum Mindestabstand in der Öffentlichkeit aufzuheben.Im März verordnete der Bund einen Sicherheitsabstand von zwei Metern zwischen Personen in der Öffentlichkeit. Zudem wurden Versammlungen von mehr als 5 Personen verboten. Wer sich nicht daran hielt, riskierte eine Busse von 100 Franken.
Wie Sprecherin Katrin Holenstein auf Anfrage des «Tages-Anzeigers» sagt, prüfe das Bundesamt für Gesundheit , ob und wie die Öffentlichkeit darüber noch informiert werden soll. Laut Holenstein seien die Kantone, die für die Durchsetzung verantwortlich sind, aber bereits letzte Woche informiert worden.
Die Vorgaben zur Distanz im Sinne einer Empfehlung würden jedoch weiterhin gelten. Eine Bussendrohung «erscheint aber mit Blick auf die aktuell tiefen Fallzahlen nicht mehr gerechtfertigt», heisst es beim BAG weiter. «Im Rahmen der aktuellen Lockerungsmassnahmen tritt die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger mehr und mehr in den Vordergrund.
Zum Glück, sonst wären gestern die Busszettel ausgegangen (Demos).
Ich finde die Verfahrensweise der Kommunikation nicht gerade verantwortungsbewusst im Sinne von: 'wir sind nicht für eine solche Kommunikation/Publikation verantwortlich😏, das müssen die Kantone schon selbst machen wenn sie den wollen' Premium BUND.
Oh prima .. jetzt wo Opa Koch in Rente ist.. kommt fahrt auf.. an alle Angsthasen.. bleibt bitte für immer zu hause
🙄😳😳 und wiedermal eine schlechte Kommunikation!
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