�Schau an, dieser Scheissn***r, da singt er ein bisschen, der L�l�, kommentierte er im Berner Dialekt im Video, das sich auf Social Media verbreitete. Darauf folgten weitere rassistische Anfeindungen.�Ich bin extrem schockiert und traurig, dass jemand so etwas tut�, erz�hlte damals das OpferDa Rassendiskriminierung ein Offizialdelikt ist, nahm die Polizei Ermittlungen auf. Auch das Opfer selbst erstattete Anzeige. Der Strafbefehl liegt 20 Minuten nun vor.
Celeste Ugochukwu, Leiter Kommunikation des Afrikanischen Diaspora-Rates Schweiz, zeigt sich erfreut �ber das Urteil. Er hatte das Video als �tiefes Niveau� und �besch�mend� bezeichnet. �Das ist ein deutliches Signal, dass man in der Schweiz mit Rassismus nicht ungeschoren davonkommt.� Es sei wichtig, dass solche F�lle �ffentlich w�rden und die Beh�rden daf�r sensibilisierten, solche F�lle auch ernsthaft zu verfolgen. Er hofft, dass sich der T�ter nun auch wirklich hintersinnt.
Sehr gut👍👍
Gerechtfertigt?
Zwar ist dieser Fall schlimm jedoch in der Schweiz und anderswo machen sich viele über Trumps Haare lustig. Das ist wiederrum nicht rassistisch und wird nicht an die grosse Glocke gehängt.
So geht das. Klare Zeichen setzen und das hat die Justiz in diesem Fall auch getan. Wenn auch nur bedingte Strafe, so sind vier Jahre doch recht lang und jetzt hat der Verurteilte erst Zeit sich gut zu führen und eventuell auch mal sein Gehirn einzuschalten.
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