Entsprechend dem Leitzins-Entscheid der SNB passt die AKB die Guthabengebühr per sofort an. Dies schreibt die Bank in ihrer Mitteilung von heute Freitag.
Demnach verzichtet die AKB bei Privatkundinnen und -kunden per sofort auf die Weitergabe der Negativzinsen und antizipiert somit weitere Zinsanpassungen seitens der SNB. Für Pensionskassen, juristischen Personen sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften reduziert sich die Guthabengebühr per sofort von –0,8% auf –0,25%. Die Limiten für die von der Guthabengebühr befreiten Kontoguthaben bleiben unverändert.
«Im nationalen Vergleich hatten wir bereits in der Vergangenheit eine grosszügige Haltung bei der Weitergabe der Negativzinsen. Mit diesem Entscheid führen wir unseren Weg fort», wird AKB-Direktionspräsident Dieter Widmer in der Mitteilung zitiert. Im Oktober 2021 hatte die AKB die Limite für Negativzinsen von 2 Millionen auf 500'000 Franken gesenkt. Ab diesem Zeitpunkt mussten Kunden, die zum Beispiel 1 Million Franken auf einem Konto bei der AKB parkieren wollen und keine weiteren Geschäfte mit der Bank tätigen, Negativzinsen auf ihr neu eröffnetes Konto zahlen.
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