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Chinese muss in der Schweiz weiter in Haft bleiben

Der Chinese bestellte unter anderem einen sichtunterbrechenden Laser, einen sogenannten Blender, wie er von Demonstranten bei den Protesten in Hongkong eingesetzt wird. Symbolbild: Keystone

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Das Bundesgericht hat verfügt, dass ein Chinese bis zum Abschluss seines Auslieferungsverfahrens an die USA in Haft bleiben muss. Das amerikanische Justizdepartement (DoJ) wirft dem Chinesen vor, in den USA militärische Gegenstände bestellt zu haben.

Bei den Objekten handelt es sich um eine verstärkte Nachtsichtbrille, einen nicht tödlichen sichtunterbrechenden Laser oder so genannten Blender, eine Zielhilfe und einen Vierzinken-Mündungsadapter für Feuerwaffen. Die Bestellung machte der Chinese von seinem Wohnort in Hongkong aus. Dorthin sollte die Ware auch geliefert werden.

Im Juni wurde der Mann auf Ersuchen des DoJ in der Schweiz festgenommen. Die Amerikaner verlangten die Auslieferung des Chinesen. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschied jedoch, dass die dem Mann vorgeworfenen Taten in der Schweiz nicht strafbar sind, was Voraussetzung für eine Auslieferung ist. Das Gericht hob deshalb den Auslieferungsentscheid auf. Der Mann sollte auf freien Fuss gesetzt werden. Dagegen erhob des Bundesamt für Justiz (BJ) Beschwerde beim Bundesgericht. Es beantragte die Weiterführung der Haft bis zum Abschluss des Verfahrens. Diesem Begehren kommt das Bundesgericht mit einer am Donnerstag veröffentlichten Verfügung nach.

(Verfügung 1C/592_2019 vom 02.12.2019)

SDA/step