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DNA-Spuren führen zur Linksextremistin Stauffacher

Sie ignorierte polizeiliche Vorladungen und weigerte sich, zur Wache mitzukommen: Linksextremistin Andrea Stauffacher-Kistler. Foto: Siggi Bucher (Keystone)

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Kurz nach Mitternacht erfassen die Sicherheitskameras des türkischen Generalkonsulats an der Zürcher Weinbergstrasse Bewegungen schräg gegenüber der ­diplomatischen Vertretung. Auf der anderen Strassenseite ist eine dunkel gekleidete Person auf einer Grünfläche sichtbar. Nur wenige Schritte davon entfernt steht ein ziviles Fahrzeug der Zürcher Stadtpolizei mit einer Polizistin und einem Polizisten. Sie sollen das Generalkonsulat bewachen.

Es ist der frühe Morgen des 18. Januar 2017. Kurz vor halb eins zischen die ersten Feuerwerksraketen über die Weinbergstrasse und explodieren an und vor der Fassade des Konsulats. Die Leute im Gebäude kommen mit dem Schrecken davon. Der Beschuss dauert etwa eine Minute. Dann fährt das Polizeiauto los, die wenigen Meter zum Tatort. Dort finden die Beamten eine Abschussvorrichtung. Die Täterschaft ist längst über alle Berge.

Terroristischer Hintergrund?

Kurz darauf veröffentlichen linksextreme Websites, unter ihnen Aufbau.org, ein Bekennerschreiben. Vor dem Konsulat finden Ermittler der Stadtpolizei unter anderem zwei Führungsstäbe von sogenannten Horror-Knall-Raketen. Auf einem der Stäbe können DNA-Spuren der bekannten Zürcher Linksextremistin und Exponentin des «Revolutionären Aufbaus», Andrea Stauffacher-Kistler, festgestellt werden.

Mehr als fünf Monate nach dem Angriff beauftragt die zuständige Staatsanwältin des Bundes, Kathrin Streichenberg, die Zürcher Stadtpolizei, die mehrfach vorbestrafte Linksextremistin vorführen zu lassen. Obwohl der im Vorführbefehl aufgeführte Familienname Stauffacher-Kistler Hinweise gibt, dass die Frau zumindest früher einmal verheiratet war, heisst es unter den Rubriken Zivilstand und Ehepartner, diese seien unbekannt. Dabei ist immerhin der aus gutbürgerlichen Verhältnissen stammende frühere Ehemann bekannt.

Dieser hat unter anderem die erwähnte Website Aufbau.org des «Revolutionären Aufbaus» registrieren lassen. Früher offensichtlich ein Verfechter von linksextremistischen Ansichten betätigt er sich heute als Immobilienbesitzer und -händler.

Die Ohrfeigen aus Bellinzona

Am 10. November 2017 eröffnet Staatsanwältin Streichenberg dann ein Verfahren wegen «Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht» – und sistiert es gleich wieder. Dagegen legt die Türkei Beschwerde beim Bundesstrafgericht in Bellinzona ein. Dort heisst die Beschwerdekammer diese gut und befiehlt der Bundesanwaltschaft, weiter zu ermitteln.

Doch es passiert nicht viel. Im November 2018 wird Stauffacher erneut von der Polizei befragt, doch sie verweigert die Aussage. Staatsanwältin Streichenberg sistiert das Verfahren daraufhin ein zweites Mal, worauf die Türkei erneut an die Beschwerdekammer in Bellinzona gelangt. In ihrem am 11. September 2019 ergangenen Urteil verpassen die Richter der Staatsanwältin des Bundes nun gleich mehrere Rügen und erteilen ihr Nachhilfeunterricht in Ermittlungsarbeit.

Die Richter aus Bellinzona zerpflücken die Argumentation der Bundesanwaltschaft.

In ihrer Sistierungsverfügung hatte Streichenberg noch angeführt, dass die gefundene ­DNA-Spur nicht ausreiche, um einen hinreichenden Tatverdacht gegen Stauffacher zu begründen. Diese verweigere ausserdem die Aussage, und es seien keine weiteren Ermittlungsansätze ersichtlich.

Diese Argumentation zerpflücken die Richter. So habe die Bundes­anwaltschaft nicht berücksichtigt, dass Stauffacher früher ähnlich vorgegangen sei. So wurde die Linksextremistin wegen eines Angriffs mit einer Horror-Knall-Rakete auf das spanische Generalkonsulat in Zürich vom Jahr 2002 zu 17 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt. Die Parallelen sind offensichtlich.

Ein mögliches Motiv sei ausserdem durch Stauffachers Zugehörigkeit zum «Revolutionären Aufbau» erkennbar, schreiben die Richter. Damit gebe es einen hinreichenden Verdacht. Dann erinnert das Bundesstrafgericht die Bundesanwaltschaft, dass es deren Aufgabe sei, im Zweifel einen Strafbefehl zu erlassen oder Anklage zu erheben. Bei zweifelhafter Beweislage habe nicht die Bundesanwaltschaft über die Stichhaltigkeit der Vorwürfe zu entscheiden, sondern das zuständige Gericht.

Das Generalkonsulat liess über seinen Rechtsberater verlauten, es nehme das Urteil wohlwollend zur Kenntnis. Es sei zuversichtlich, dass die Bundesanwaltschaft nun die gesetzlich notwendigen Schritte einleite. Die Bundesanwaltschaft wollte sich auf Anfrage nicht äussern. Für Andrea Stauffacher gilt die Unschuldsvermutung.