Tausende illegale E-Trottis fahren auf den Strassen

Publiziert

Keine ZulassungTausende illegale E-Trottis fahren auf den Strassen

Kunden kaufen beim Onlinehändler Digitec Galaxus vor allem Elektro-Trottinette ohne Zulassung für die Strassen. Experten warnen.

Dominic Benz
von
Dominic Benz

E-Scooter boomen. Nicht nur zum Mieten sind die batteriebetriebenen Trottinette beliebt. Mittlerweile flitzen Tausende Schweizer auf ihrem eigenen Gefährt durch die Gegend. Wie Onlinehändler Digitec Galaxus mitteilt, hat sich insgesamt der Verkauf von E-Scootern im Vergleich zum Vorjahr verfünffacht.

Allerdings sind die meisten dieser gekauften E-Trottinette gar nicht zugelassen und damit auf öffentlichen Strassen verboten. Laut Digitec Galaxus verfügt heute rund jeder vierte verkaufte E-Scooter über eine Strassenzulassung. Im Umkehrschluss heisst das aber: Drei Viertel der in diesem Jahr verkauften E-Trottinette sind nicht strasssentauglich. Fahrer eines solchen Geräts riskieren im öffentlichen Raum eine Busse und eine Verzeigung (siehe Box).

«Wir überlassen es unseren Kunden»

Ein Problem mit dem Verkauf von nicht zugelassenen E-Scootern hat Digitec Galaxus nicht. «Wir überlassen es unseren Kunden, welches Modell sie haben wollen und was sie damit machen», sagt Unternehmenssprecher Alex Hämmerli zu 20 Minuten. Die Nachfrage nach solchen E-Scootern sei gross.

Digitec Galaxus informiere aber mit redaktionellen Beiträgen im Onlineshop über die Gesetzeslage. «Wir weisen zudem prominent aus, welche Modelle eine Strassenzulassung haben und welche nicht», so Hämmerli. Irgendwann nur noch E-Trottis mit Zulassung zu verkaufen, stehe aktuell nicht zur Diskussion. «Schliesslich haben wir auch Kunden, die nur auf Privatgrund herumfahren wollen.»

«Das ist eine Ausrede»

Dass die für Strassen verbotenen E-Scooter so gefragt sind, dürfte auch mit dem Preis zu tun haben. Denn die Akku-Gefährte mit einer Zulassung sind grundsätzlich teurer und kosten bei Digitec Galaxus heute im Schnitt 700 Franken, solche ohne Zulassung rund 420 Franken.

Den Verkauf von nicht zugelassenen E-Scootern finden Konsumentenschützer problematisch. Laut Babette Sigg schieben die Händler die Verantwortung auf die Konsumenten. «Das ist für mich eine Ausrede, damit sie um jeden Preis auch günstigere Produkte anbieten können – und das auf Kosten der Sicherheit», sagt die Präsidentin des Schweizerischen Konsumentenforums zu 20 Minuten. Es liege auf der Hand, dass es mit nicht zugelassenen E-Scootern zu mehr Unfällen komme. Sigg appelliert daher an die Konsumenten, zugelassene Produkte zu kaufen und dafür mehr Geld zu investieren.

«Mehrere Tausend E-Scooter verkauft»

Das Bundesamt für Strassen (Astra) stört sich grundsätzlich nicht daran, dass die Händler E-Scooter ohne Zulassung verkaufen. Es sei aber wichtig, dass sich die Kunden vor dem Kauf vergewisserten, ob man auf der Strasse fahren dürfe oder nicht. «Fahrer von E-Trottinetten müssen sich schliesslich an die gleichen Verkehrsregeln halten wie die Velofahrer», sagt Sprecher Guido Bielmann.

Die Händler haben auf den Hype mit E-Scootern reagiert und ihr Sortiment kräftig ausgebaut. 2015 gab es bei Digitec Galaxus nur sechs Modelle zu kaufen. Mittlerweile hat der Händler 78 Modelle im Angebot. Davon haben 16 eine Zulassung, 46 keine. Bei den restlichen Modellen ist es unklar, ob sie verboten sind oder nicht. Absolute Verkaufszahlen will Digitec Galaxus nicht nennen, nur so viel: «In diesem Jahr haben wir mehrere Tausend E-Scooter verkauft.»

Wann ist ein E-Trottinett strassentauglich?

Eine Typenprüfung oder eine eigentliche Zulassung gibt es nicht. Doch gesetzlich ist es so, dass E-Scooter als sogenannte Leicht-Motorfahrräder einzuordnen sind. Sie müssen deshalb mit Bremsen an beiden Rädern, Licht vorne und hinten sowie einer Glocke ausgerüstet sein und dürfen maximal 20 Stundenkilometer schnell fahren. Eine Kulanz von 1 bis 2 km/h wird toleriert, und mit Tretunterstützung darf man sogar bis 25 Stundenkilometer erreichen. Die Leistung des Motors darf 48 Volt / 500 Watt nicht überschreiten.

Wird man von der Polizei mit einem nicht zugelassenen E-Roller angehalten, droht neben einer Busse auch eine Verzeigung wegen Lenken eines Motorfahrzeugs ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und Lenken eines Motorfahrzeugs ohne Fahrausweis.

Deine Meinung