Massnahmen gegen Blackout: Das passiert, wenn der Schweiz der Strom ausgeht

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StrommangellageE-Auto, Skilifte, Clubs – das passiert, wenn uns der Strom ausgeht

Nur noch mit 40 Grad waschen oder Clubschliessungen: Der Bundesrat hat seinen Plan konkretisiert, wie er im Falle einer Strommangellage reagiert. 

Wer bei diesem Laden in Solothurn in den Genuss der Schaufensterbeleuchtung kommen will, muss sich diese auf dem Outdoor-Hometrainer verdienen.

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Wagmann GmbH

Was passiert, wenn der Strom in der Schweiz knapp wird? Der Bundesrat hat dazu konkrete Massnahmen ausgearbeitet, wie er das schon für einen allfälligen Gasmangel getan hat. Das Ziel: einen Zusammenbruch der Stromversorgung verhindern. Der Plan sieht verschiedene «Eskalationsstufen» vor, die auch die Haushalte träfen. 

Sparappelle

Im Falle einer unmittelbar drohenden Mangellage richtet der Bund zuerst dringliche Sparappelle an alle Stromverbraucher.

Verwendungsbeschränkungen und Verbote

Parallel zum Sparaufruf kann der Bundesrat bereits erste Verwendungsbeschränkungen und Verbote erlassen. Hier einige Beispiele:

• In einem ersten Schritt werden beispielsweise Leuchtreklamen in der Nacht verboten oder der Gebrauch elektrischer Laubbläser wird ganz verboten. In öffentlichen Toiletten wird das warme Wasser abgestellt. Die Waschmaschine darf in den Haushalten nur noch mit einer Wassertemperatur von maximal 40 Grad laufen gelassen werden, Kühlschränke dürfen nicht unter sechs Grad gekühlt werden. 

• In einem zweiten Schritt werden Beleuchtungen zu Werbezwecken ganz verboten. Tiefkühlschränke dürfen nicht unter minus 19 Grad gekühlt werden und Discos dürfen nur noch auf der niedrigsten Stufe heizen. 

• In einem dritten Schritt müssen beispielsweise Läden die Öffnungszeiten reduzieren. Das private E-Auto darf nur für zwingend notwendige Fahrten benutzt werden, etwa für die Arbeit, Einkäufe oder den Arztbesuch. In Wohnungen darf nicht auf mehr als 18 Grad geheizt werden, wenn eine Elektroheizung oder Wärmepumpe in Betrieb ist. Parallel dazu kann der Bundesrat bereits erste Verwendungsbeschränkungen und Verbote erlassen. 

• In einem vierten Schritt werden zum Beispiel Skilifte und Schneekanonen abgestellt. Clubs, Freizeit- und Vergnügungsparks müssen schliessen.

Strommangel unwahrscheinlich

Kontingentierung für Grossverbraucher

Als weitergehende Massnahmenstufe können Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh kontingentiert werden. Dies betrifft über 34’000 Grossverbraucher, die knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Schweiz ausmachen.

Netzabschaltungen

Als letztmögliche Bewirtschaftungsmassnahme sind Netzabschaltungen vorgesehen. Sie sollen einen umfassenden Netzzusammenbruch und somit einen Blackout verhindern. Zu diesem Zweck werden im Stromnetz einzelne Teilnetzgebiete abwechselnd abgeschaltet. Verbrauchergruppen mit lebenswichtigen Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Energie- und Wasserversorgung, Blaulichtorganisationen oder die medizinische Grundversorgung, können von Netzabschaltungen ausgenommen werden, sofern dies technisch möglich ist, was aber nur vereinzelt der Fall sein dürfte.

So sieht der Stufenplan von Parmelin aus.

So sieht der Stufenplan von Parmelin aus.

Der Bundesrat

Die Massnahmen gehen nun in die Vernehmlassung: Die Kantone und betroffenen Organisationen können dem Bundesrat ein Feedback geben, ob sie mit dem Plan einverstanden sind. 

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