Abgesichert im Ruhestand Als alt Bundesrat bekommt Ueli Maurer jedes Jahr 220'000 Franken

bo, sda

30.9.2022 - 17:04

Als alt Bundesrat muss sich Ueli Maurer finanziell keine grossen Sorgen machen.
Als alt Bundesrat muss sich Ueli Maurer finanziell keine grossen Sorgen machen.
Keystone

Wie alle Bundesrätinnen und Bundesräte wird Ueli Maurer nach dem Ausscheiden aus dem Amt gut abgesichert sein. Statt einer Rente bekommt er ein Ruhegehalt in Höhe von 50 Prozent seines Einkommens im Amt.

30.9.2022 - 17:04

Der abtretende Bundesrat Ueli Maurer bekommt ab 2023 ein jährliches Ruhegehalt in Höhe von rund 220'000 Franken. Die Rente einer alt Bundesrätin oder eines alt Bundesrats beträgt die Hälfte des Einkommens im Amt. Dieses liegt derzeit bei knapp 455'000 Franken brutto.

Mitglieder der Landesregierung, Bundesrichterinnen und -richter sowie Bundeskanzlerinnen und -kanzler erhalten statt einer Rente ein Ruhegehalt. Dies, weil gewählte Personen keine Vorsorge und nach dem Rücktritt oder einer Abwahl kein Einkommen und keine Rente haben.

Das Ruhegehalt von rund 220'000 Franken erhalten ehemalige Bundesräte und Bundesrätinnen jedoch nur, falls sie nach ihrem Rücktritt keiner anderen lukrativen Tätigkeit nachgehen. Diese Regelung gilt, wenn ein Bundesratsmitglied mindestens vier Jahre im Amt war. Ausnahmen können aus gesundheitlichen Gründen gewährt werden.

Wirbel um Blochers Ruhegehalt

Für Wirbel um das Ruhegehalt sorgte zuletzt Christoph Blocher, der nach seiner Nichtwiederwahl im Jahr 2007 vorerst darauf verzichtet hatte. Allerdings machte der SVP-Doyen dann im Juli 2020 eine Nachforderung von 2,7 Millionen Franken geltend: Das Geld stünde ihm zu, und er wolle dieses spenden und nicht dem Staat überlassen.

Schliesslich entschied der Bundesrat, Blocher nachträglich ein Ruhegehalt für fünf Jahre zu gewähren, also rund 1,1 Millionen Franken. Künftig will die Landesregierung nachträgliche Auszahlungen ganz ausschliessen.

Anspruchsvolle Alternativen

Die Affäre um Blochers Ruhegehalt bewog den Zuger Mitte-Ständerat Peter Hegglin zu einem Vorstoss, den der Ständerat im Jahr 2020 überwies. Der Zuger Ständerat verlangt darin, Alternativen zum heutigen System aufzuzeigen. Der Bundesrat ist nach Vorliegen des entsprechenden Berichts im Dezember 2021 skeptisch.

Müssten Mitglieder der Landesregierung und andere gewählte Magistratspersonen neu in die Pensionskasse des Bundes einzahlen, könnten die Betroffenen nur ungenügend abgesichert werden, heisst es im Bericht. Die Amtsdauer sei zu kurz, um das benötigte Kapital anzusparen.

Bei einem Systemwechsel hätten National- und Ständerat mehrere Grundsatzentscheide zu treffen. Entscheiden müsste das Parlament etwa über die Höhe der «Arbeitgeberbeiträge» des Bundes, das frühestmögliche Rentenalter und darüber, ob es unterschiedlich hohe Renten geben soll.

tafi/SDA

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