Alle Ärztinnen und Ärzte, die in der Schweiz eine Praxis eröffnen wollen, müssen mindestens drei Jahre an einer Weiterbildungsstätte in der Schweiz tätig gewesen sein. Die Leiterin der kantonalen Abteilung Gesundheit macht sich wegen der neuen Bundesregel Sorgen.
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In der Sommersession 2020 hat das Parlament eine neue Regel für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten geschaffen, die zu Lasten der Krankenkassen abrechnen. Seit Anfang Jahr gelten die neuen, strengeren Regeln. Seither darf eine Ärztin nur noch eine Praxis eröffnen, wenn sie mindestens drei Jahre lang an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte im entsprechenden Fachgebiet tätig war. Ausserdem müssen Ärzte nachweisen, dass sie über Sprachkenntnisse auf Niveau C1 verfügen.