Versprayter Audi kein Einzelfall: Auch in Bern haben Unbekannte ein ukrainisches Auto beschmiert

Publiziert

Versprayter Audi kein EinzelfallAuch in Bern haben Unbekannte ein ukrainisches Auto beschmiert

In Winterthur brachten Unbekannte Schmierereien an einem ukrainischen Auto an. Es ist nicht der erste Vorfall in der Schweiz. 

Darum gehts

Ein mit einem Hakenkreuz und «Z»-Symbol versprayter Audi mit ukrainischem Kennzeichen stand am Dienstag auf einem Parkplatz beim Bahnhof Hegi in Winterthur. Es ist nicht der erste Vorfall in der Schweiz: Ende März wurden in Burgdorf am Uferweg an einem Fahrzeug mit ukrainischen Kontrollschildern Schmierereien angebracht. Wie es bei der Kantonspolizei Bern auf Anfrage heisst, handelte es sich hierbei um keine konkreten Symbole. Der Sachverhalt wurde aufgenommen. Zudem wurde Anzeige erstattet. Die Täterschaft ist unbekannt.

Das beschmierte Auto in Winterthur hatten am Dienstagmorgen mehrere Passanten und Passantinnen entdeckt. Bei der Stadtpolizei Winterthur sind bisher keine Meldungen eingegangen. «Ich finde es unglaublich, dass Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz Opfer von politischer Propaganda werden und sich in dieser schweren Zeit weder sicher noch erwünscht fühlen», sagte etwa der 23-jährige Sreten.

Auch die Rassismuskommission verurteilte die Aktion. «Diese Tat ist sehr erschreckend, äusserst verwerflich und besorgniserregend. Sie richtet sich klar gegen Ukrainerinnen und Ukrainer», so Giulia Reimann, Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR.

Wofür steht das «Z»?

Verwendung des «Z»-Symbols ist in Deutschland strafbar

Betroffene können laut Reimann bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen Unbekannt einreichen. «Rechtlich gesehen kommt hier allenfalls eine Strafbarkeit wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Ehrverletzung, Drohung oder Sachbeschädigung in Frage», so Reimann. Symbole wie das Hakenkreuz oder das Z-Symbol seien in der Schweiz per se nicht strafbar.

Deren Verwendung könne jedoch strafbar sein, wenn damit eine rassistische Ideologie propagiert wird. «Ausserdem kann die Verwendung auch dann strafbar sein, wenn damit eine Gruppe von Menschen wegen namentlich ihrer Ethnie in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt wird», so Reimann. Letzteres müssten die Strafverfolgungsbehörden im vorliegenden Fall prüfen.

Wer das «Z»-Symbol in Deutschland trägt, muss mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen: Die Bundesländer Niedersachsen und Bayern gehen gegen die Verwendung des Zeichens vor, mit dem die russische Armee im Ukraine-Krieg ihre Fahrzeuge und Panzer markiert. Die Behörden gaben im März bekannt, dass die öffentliche Verwendung des Symbols in Deutschland, etwa bei Demonstrationen, strafbar ist. In Niedersachsen habe es schon «entsprechende Beobachtungen» gegeben. 

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Rassismus betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Beratungsnetz für Rassismusopfer

GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Antisemitismus betroffen?

Hier findest du Hilfe:

GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus

Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Deine Meinung

62 Kommentare