Bundesverwaltungsgericht
Gränicher Kita-Verein zog wegen Beitragszahlungen vor Gericht – doch er machte einen verhängnisvollen Fehler

Weil der Hort aus allen Nähten platzte und einen neuen Standort eröffnete, beantragte der Verein Kindertagesstätte Gränichen beim Bundesamt für Sozialversicherungen finanzielle Unterstützung. Diese wurde zuerst verwehrt. Nun kippt das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid – aber ein Fehler wird dem Verein dennoch zum Verhängnis.

Nadja Rohner 1 Kommentar
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Der Verein Kindertagesstätte Gränichen zog bis vors Bundesverwaltungsgericht, weil ihm finanzielle Hilfe verwehrt wurde.

Der Verein Kindertagesstätte Gränichen zog bis vors Bundesverwaltungsgericht, weil ihm finanzielle Hilfe verwehrt wurde.

Christian Beutler

Die Coronapandemie war für die Kinderbetreuungsbetriebe eine enorme Herausforderung. Das gilt ganz besonders für den Verein Kindertagesstätte Gränichen, der die «Zauberschiff»-Kitas und -Horte anbietet. Denn dieser hatte direkt vor der Pandemie einen neuen Standort im Mitteldorf, in der ehemaligen Filiale der Neuen Aargauer Bank, eingerichtet. Dort werden Schüler von der zweiten bis neunten Klasse betreut. Für diesen neuen Standort wollte der Verein einen finanziellen Beitrag vom Bundesamt für Sozialversicherungen. Konkret beantragte er eine «Finanzhilfe für die Erhöhung des Angebots der schulergänzenden Betreuung». Doch das Bundesamt winkte ab. Dagegen zog der Verein vor das Bundesverwaltungsgericht – und kann nun gemäss einem am Montag publizierten Urteil zumindest einen Teilsieg verbuchen.