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«Apropos» – der tägliche PodcastEin Schweizer Käse vor US-Gericht

Corpus Delicti: Schweizer Produzentinnen und Produzenten wollen, dass ein Käse sich nur dann «Gruyère» nennen darf, wenn er den Schweizer Kriterien eines «Le Gruyère» entspricht.

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Rezent, würzig, salzig und hart: Ein richtiger Gruyère-Käse hat einen ganz bestimmten Geschmack – in der Schweiz zumindest. Aber auch auf den amerikanischen Kontinenten wird ein Käse mit demselben Namen produziert. Nur ist dieser halbhart und mild.

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Das habe nichts mit einem richtigen Gruyère-Käse zu tun, finden Westschweizer Käseproduzentinnen. Sie wollen vor US-Gerichten den Namen als Marke schützen. «Es geht ihnen dabei um mehr als neue Absatzmärkte», sagt Philippe Reichen, Romandie-Korrespondent, in einer neuen Folge «Apropos».

Wie es gegenwärtig im Käsestreit steht und was dieser mit den neuen Kampfjets zu tun hat, erzählt Philippe Reichen im Gespräch mit Mirja Gabathuler.

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