Tötungsdelikt Bruggerberg - Staatsanwaltschaft erhebt gegen Schweizer (22) Anklage wegen Mordes

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Tötungsdelikt BruggerbergStaatsanwaltschaft erhebt gegen Schweizer (22) Anklage wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, den Mann unter dem Vorwand einer Mutprobe in einer Höhle am Bruggerberg eingesperrt und den Höhleneingang verschüttet zu haben.

Darum gehts

In einer Medienmitteilung hat die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach mitgeteilt, im Zusammenhang mit dem Leichenfund am Bruggerberg vom April 2020 gegen einen heute 22-jährigen Schweizer Anklage unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben zu haben. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig.

Konkret werfe die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, einen jungen Mann aus dem Kanton Zürich, mit welchem er freundschaftlich verbunden war, am 7. April 2019 unter dem Vorwand einer Mutprobe in einer Höhle am Bruggerberg eingesperrt und den Höhleneingang verschüttet zu haben. In der Folge sei das hilflose Opfer an Unterkühlung verstorben und wurde erst knapp ein Jahr später zufällig von Passanten gefunden.

«Tod aus niedrigen Beweggründen absichtlich herbeigeführt»

Die Staatsanwaltschaft werfe dem Beschuldigten vor, den Tod des jungen Mannes aus niedrigen Beweggründen absichtlich herbeigeführt und dabei besonders grausam gehandelt zu haben, weshalb sie Anklage wegen Mordes erhoben hat. Weiter lautet der Anklagevorwurf, dass der Beschuldigte bereits am 31. März 2019, anlässlich einer gemeinsamen Wanderung im Tessin, einen Mordversuch auf das spätere Opfer verübt haben soll. Konkret soll der Beschuldigte den jungen Zürcher auf einem Berggrat in Tötungsabsicht so geschubst haben, dass er einen Steilhang hinunterstürzte und nur durch Glück mit leichten Verletzungen überlebte.

Gemäss Mitteilung fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und vier Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten. Der Beschuldigte sei bezüglich der Tötung geständig. Zum weiteren Aussageverhalten und zum detaillierten Motiv äussere sich die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung.

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