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Ausbau der Fotovoltaik Steuergeschenk soll Energiewende ankurbeln

«Anbauschlacht»: Die Schweiz muss künftig massiv mehr Solarstrom erzeugen.

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Die Kurve steigt an. Solarstrom kann in der Schweiz mittlerweile den Bedarf von mehr als 650000 Haushalten decken. Der Anteil am Schweizer Stromverbrauch lag 2020 bei knapp 5 Prozent, 2016 waren es nur rund 2,5 Prozent. Auch im letzten Jahr ging der Anstieg weiter. Laut dem Bund gab es in der Zeit von Januar bis Ende Oktober 2021 rund 25 Prozent mehr Solaranlagen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Indes: Für den Ersatz der Atomkraft und der fossilen Energien benötigt die Schweiz rund 15-mal mehr Solarleistung als heute. Es müssen in Zukunft also massenhaft Fotovoltaikanlagen installiert werden, auch und gerade von privaten Hauseigentümern; Politiker sprechen von einer Anbauschlacht.

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Nationalrat Jürg Grossen will dafür ein attraktives Umfeld schaffen – mit Steuererleichterungen für Besitzer von Fotovoltaikanlagen. Der Präsident der Grünliberalen hat dazu kurz vor Weihnachten eine parlamentarische Initiative eingereicht. Namhafte Exponenten von links bis rechts tragen das Anliegen mit, etwa Eric Nussbaumer (SP) und Albert Rösti (SVP).

Worauf Grossen abzielt, zeigt folgendes fiktives Beispiel: Ein Haushalt verbraucht pro Jahr 3000 Kilowattstunden (kWh) Strom und zahlt dafür pro Jahr 720 Franken. Nun wird auf dem Hausdach eine Fotovoltaikanlage installiert. Diese erzeugt mehr Strom, als der Haushalt verbraucht, nämlich 6500 kWh pro Jahr.

Davon können im Haushalt aber nur 1000 kWh direkt vom Dach verbraucht werden, weil der unmittelbare Eigenverbrauch nicht immer mit der eigenen Stromproduktion zusammenfällt. Es bleiben somit 2000 kWh, die der Haushalt vom Energieversorger beziehen muss, ein Drittel weniger als bisher. Die Stromrechnung sinkt entsprechend von 720 auf 480 Franken pro Jahr. Derweil fliesst der Rest der Eigenproduktion, nämlich 5500 kWh, temporär ins öffentliche Stromnetz. Für diese Rücklieferung ins Netz erhält der Haushalt bei 6 Rappen Abnahmevergütung pro kWh, also rund 330 Franken pro Jahr.

Die Frage ist nun, wie diese Einnahmen von 330 Franken versteuert werden sollen. Die Kantone, die in Steuerfragen die Hoheit haben, verfahren unterschiedlich damit. Die Waadt und das Wallis zum Beispiel klassifizieren die ersten 10’000 ins Netz eingespeisten Kilowattstunden pro Jahr als Eigenbedarf und besteuern sie nicht. Der Beispiel-Haushalt müsste also keine Steuer zahlen.

Eine Minderheit der Kantone besteuert dagegen die Abnahmevergütung (Bruttoprinzip), im Fallbeispiel also 330 Franken, andere Kantone dagegen wenden das Nettoprinzip an, sie besteuern also die Differenz aus der Abnahmevergütung (330 Franken) minus Verbrauchsrechnung (480 Franken). Der Beispiel-Haushalt würde hier nichts bezahlen.

Wallis und Waadt als Vorbild

Die politische Allianz will nun das Nettoprinzip landesweit einführen. Für die Haushalte geht es zwar um vergleichsweise kleine Einsparungen in Höhe von 100 bis 300 Franken pro Jahr. Das zeigen Berechnungen von Martin Blapp, Co-Geschäftsführer der Genossenschaft Solaar und grüner Gemeinderat in Wangen bei Olten. Diese Beträge können sich aber zusammenläppern, wenn man bedenkt, dass eine Fotovoltaikanlage eine Lebensdauer von etwa 30 Jahren hat. Mit einer Bagatellgrenze von 10000 kWh wie im Wallis und der Waadt würden die Steuern auf der Abnahmevergütung bei einem durchschnittlichen Haushalt sogar ganz wegfallen.

«Es ist es stossend, wenn privates Investment, das zu einem Nutzen für die Gemeinschaft führt, steuerlich bestraft wird.»

Markus Meier, Hauseigentümerverband Schweiz

Die Allianz fordert darüber hinaus eine – ebenfalls landesweit – einheitliche «Bagatellgrenze», bis zu welcher Einnahmen aus der Abnahmevergütung steuerfrei sind. Die Kantone Waadt und Wallis könnten hier als Vorbild dienen. «Eine vereinfachte und unbürokratische Besteuerung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass der Fotovoltaikausbau massiv verstärkt wird«, sagt GLP-Chef Grossen, der den Schweizerischen Fachverband für Solarenergie (Swissolar) präsidiert.

Steuerausfälle «überschaubar»

Wie gross die Steuerausfälle für die Kantone insgesamt wären, dazu liegen keine Schätzungen vor. Grossen rechnet mit einem «überschaubaren» Ausmass. Dies nicht zuletzt, weil die geforderte Bagatellgrenze die kantonalen Steuerverwaltungen im Gegenzug von mühseliger Kleinarbeit entlasten werde.

Den Impuls hält Grossen für dringend nötig. Strom ist ein Rappengeschäft und für die Konsumenten im Vergleich zu anderen Energieformen sehr günstig. Fotovoltaikanlagen werden ihrer langen Lebensdauer wegen über lange Zeit abgeschrieben. Entsprechend klein sind die Margen. «Bei der Amortisationsrechnung können die Steuern deshalb sehr viel ausmachen», sagt Grossen.

Support erhält der Vorstoss auch vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV). «Es ist es stossend, wenn privates Investment, das mit Blick auf die Klimaziele zu einem wesentlichen Nutzen für die Gemeinschaft führt, beim Einzelnen steuerlich bestraft wird», sagt Direktor Markus Meier. Dies notabene vom selben Staat, der auf der anderen Seite den Ausbau der Fotovoltaik mit Förderbeiträgen unterstütze.