Härtefallhilfe
Ungleichbehandlung? Luzern will von Firmen das Geld zurück, andere Kantone wie Nidwalden und Aargau nicht

Der Kanton Luzern und der Bund verlangen von Unternehmen zumindest einen Teil der Härtefallhilfe zurück, wenn sie einen Gewinn verbuchen. Andere Kantone verzichten auf die Forderung.

Alexander von Däniken 2 Kommentare
Drucken

Exklusiv für Abonnenten

Seit Beginn der Pandemie steht der Föderalismus in einem besonderen Fokus – sei es bei Massnahmen zur Eindämmung von Corona oder bei der Unterstützung der Wirtschaft. Aktuellstes Beispiel auf der wirtschaftlichen Seite ist die sogenannte bedingte Gewinnbeteiligung bei der Härtefallhilfe. Der Bund - zuständig für Firmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken – verlangt von den Unternehmen die Härtefallhilfe in jener Höhe zurück, in der sie einen Gewinn schreiben; maximal jedoch in der Höhe des «A-fonds-perdu-Beitrags». Luzern, wie die anderen Kantone für Firmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen Franken zuständig, wendet dieselbe Regel an.