Luzern
Städtische Verwaltungsangestellte sollen 19 Wochen Urlaub erhalten, wenn sie ein Kind bekommen

Zusätzlich zu 16 Wochen Mutterschaftsurlaub will der Luzerner Stadtrat den Mitarbeiterinnen einen dreiwöchigen Urlaub vor der Geburt gewähren. Er will damit einem weitverbreiteten Bedürfnis entgegenkommen.

Beatrice Vogel
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Erwerbstätige Mütter haben in der Schweiz ein Anrecht auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, der am Tag der Geburt des Kindes beginnt. Allerdings sind viele Schwangere schon einige Tage oder Wochen vor der Niederkunft nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Einen Schwangerschaftsurlaub für die Zeit vor der Geburt gibt es in der Schweiz jedoch nicht – obwohl die Realität anders aussieht: Gemäss einer Erhebung des Bundes von 2018 werden 70 Prozent der Schwangeren zwei Wochen vor der Geburt krankgeschrieben.

Die wenigsten Schwangeren arbeiten bis zum Geburtstermin.

Die wenigsten Schwangeren arbeiten bis zum Geburtstermin.

Symbolbild: Gaetan Bally /Keystone

Dies wollen politische Vorstösse auf verschiedenen Ebenen ändern: Im National- und Ständerat ist je eine Motion, im Luzerner Kantonsrat ein Postulat zum Mutterschutz vor der Niederkunft hängig. Ein weiteres Postulat hat Maria Pilotto (SP) im Luzerner Stadtparlament eingereicht: Der Mutterschaftsurlaub soll vollständig nach der Niederkunft eingelöst werden können und es solle ein vorgeburtlicher Schwangerschaftsurlaub von drei Wochen im Personalreglement der Stadtverwaltung verankert werden.

Stadt Luzern hat schon heute gute Konditionen

Angestellte der Stadt Luzern profitieren heute schon von guten Konditionen: 16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Wenn die Frau zwei Wochen vor der Niederkunft krankgeschrieben wird, kann sie trotzdem den vollen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt beziehen. Der Stadtrat will dennoch einen Schritt weitergehen und das Postulat entgegennehmen, wie er in seiner Antwort schreibt. Insgesamt sollen städtische Angestellte also 19 Wochen Urlaub erhalten: neu drei Wochen vor und wie bisher 16 Wochen nach der Geburt.

«Wir wollen mit dem Schwangerschaftsurlaub dem Bedürfnis der Mehrheit unserer schwangeren Mitarbeiterinnen gerecht werden», sagt Stadtpräsident Beat Züsli (SP). Die Hauptüberlegung dabei sei, dass die Frauen dadurch mehr Ruhe für die Geburtsvorbereitung erhalten und dass sie, aber auch die betroffenen Dienstabteilungen eine höhere Planungssicherheit haben, «denn je nach Aufgabenbereich ist es nicht einfach, kurzfristig eine Stellvertretung zu organisieren». Für längere Stellvertretungen können natürlich Kosten anfallen: Der Stadtrat rechnet brutto mit rund 140’000 Franken jährlich.

Die Anstellungsbedingungen bei der Stadt Luzern werden mit dem Schwangerschaftsurlaub verbessert – was ein Pluspunkt auf dem Arbeitsmarkt sei, ist der Stadtrat überzeugt. Einen Haken gibt es jedoch: Der errechnete ist nicht immer der tatsächliche Geburtstermin. Wenn die Niederkunft später erfolgt als gedacht, hat die betroffene Mitarbeiterin den dreiwöchigen Urlaub zu früh bezogen. Die zusätzliche Zeit muss sie als Ferien angeben. Denn: «Wir können nicht einfach den Urlaub für einzelne Betroffene auf vier oder fünf Wochen ausdehnen», stellt Züsli klar. Doch was, wenn die Frau schon alle Ferien für das Jahr bezogen hat? «Es wird sicher pragmatische Lösungen geben, zum Beispiel, dass die Zeit nachträglich kompensiert wird.»

Lehrerinnen und EWL-Mitarbeiterinnen profitieren nicht

Natürlich sei der Bezug des Schwangerschaftsurlaubs freiwillig, betont Züsli. Die Erfahrung wird zeigen, wie praktikabel er ist, etwa wenn eine Frau mit näherrückendem Geburtstermin merkt, dass sie länger arbeiten kann und möchte. Ob der Urlaub dann doch nicht bezogen werden muss, müsse auf Ebene Dienstabteilung geklärt werden, so Züsli. «Ich gehe aber davon aus, dass dieser Fall selten eintreffen wird.»

Der umfangreiche Mutterschutz wird nur den städtischen Angestellten zugutekommen – und Lehrerinnen profitieren davon nicht, weil sie nach kantonalem Personalrecht angestellt sind. Der Stadtrat betont zudem, dass er den stadteigenen Betrieben EWL, VBL und Viva Luzern nicht vorgeben könne, die Regelung zum Mutterschutz zu übernehmen, da sie privatrechtlich organisiert sind.