Quarantäne – Diese Corona-Massnahmen hat der Bundesrat beschlossen

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QuarantäneDiese Corona-Massnahmen hat der Bundesrat beschlossen

Ab Donnerstag dauern Quarantäne und Isolation nur noch fünf statt zehn Tage, wie der Bundesrat beschlossen hat. Zudem will er die Gültigkeitsdauer des Zertifikats verkürzen.

Darum gehts

Omikron breitet sich rasant aus und droht die Infrastruktur wegen personeller Ausfälle empfindlich zu treffen. An seiner ersten Sitzung im neuen Jahr beschloss der Bundesrat deshalb, die Isolations- und Quarantäne-Regel anzupassen:

Ab Donnerstag, 13. Januar, wird die Dauer der Isolation von zehn auf fünf Tage verkürzt. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein. Die Kantone können zudem Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Auch die Kontaktquarantäne wird auf fünf Tage verkürzt, wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung weiter schreibt. Zudem müssen nur noch Personen in Quarantäne gehen, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten.

Ausnahme für Geimpfte und Genesene

Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Auch zur Kontaktquarantäne können die Kantone Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Der Bundesrat begründet die weniger strenge Quarantäne-Regel damit, dass sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und Weitergabe des Virus verkürzt habe. Zudem seien die Contact-Tracing-Strukturen der Kantone sowie Wirtschaft und Gesellschaft zuletzt unter Druck geraten, da in den letzten Wochen die Zahl der von Isolation und Quarantäne betroffenen Personen stark angestiegen sei.

Am Mittwoch schickte der Bundesrat bei den Kantonen zudem folgende Massnahmen in Konsultation:

Zertifikat nur noch 270 Tage gültig

Der Bundesrat will die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage reduzieren und damit sicherstellen, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sollen auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig sein. Sie soll per 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt werden.

Massnahmen verlängern

Massnahmen wie die 2G-Regel, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht sollen bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Aktuell sind sie bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat begründet die Verlängerung mit der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern.

Sollte sich die Lage in den Spitälern stark verschlechtern, kann der Bundesrat unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen, etwa die Schliessung von Betrieben und Einrichtungen oder Kapazitätseinschränkungen bei Grossanlässen.

Verbot von Präsenzunterricht, Verschärfung der Maskenpflicht

Anlässlich der Konsultation unterbreitet der Bundesrat den Kantonen weitere Fragen. Als Beispiel nennt er folgende: Verbot des Präsenzunterrichts auf Tertiärstufe, Kapazitätsbeschränkungen bei Grossveranstaltungen, Verschärfung der Maskenpflicht, Kapazität im Bereich der Akutbetten, Testpflicht vor der Einreise für geimpfte und genesene Personen, Anpassung der Teststrategie wegen der starken Auslastung der Testlabors, Verzicht auf Antigen-Schnelltests oder Aufhebung der Quarantäneregeln.

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