Winterthur - Falscher Name auf Zugticket kostet Student über 400 Franken

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WinterthurFalscher Name auf Zugticket kostet Student über 400 Franken

Weil ein Student sein Zugticket versehentlich auf den Namen seiner Freundin löste, erhielt er nebst einer Busse auch einen Strafbefehl.

Darum gehts

Till R.* war Ende November mit dem Zug von Winterthur nach Schlieren unterwegs. Wie der Student gegenüber 20 Minuten erzählt, löste er dafür ein Ticket über die ZVV-App. Das Problem dabei: «Weil meine Freundin vor ein paar Monaten auf meinem Handy ein Ticket für sich gelöst hatte und in der App ihren Namen hinterlegte, lautete auch das von mir gekaufte Billett auf ihren Namen und war laut dem Kontrolleur damit nicht gültig.»

Die Folge: eine Busse in Höhe von 240 Franken. «Ich fand das unfair und habe mich beschwert.» Beim Kundenservice habe man ihm aber gesagt, dass der Kontrolleur richtig gehandelt habe und ihnen die Hände gebunden seien. Für den 24-Jährigen nicht nachvollziehbar: «Ich hatte ja ein Ticket und konnte auch beweisen, dass die Rechnung über mein Bankkonto abgewickelt wurde. Dass die SBB null Kulanz zeigt, hat mich sehr enttäuscht.»

Nebst der Busse kassierte der Student auch einen Strafbefehl. «Ein paar Tage später bekam ich vom Stadtrichteramt Winterthur einen Brief. Wegen ‹missbräuchlicher Benutzung eines Fahrausweises› soll ich eine Busse in Höhe von 120 Franken zahlen. Hinzu kommen 50 Franken an Verfahrenskosten.» Für den 24-Jährigen ein Schock: «Insgesamt muss ich jetzt über 400 Franken zahlen.»

«Wir verstehen den Ärger des Reisenden»

Die SBB bestätigen den Vorfall auf Anfrage. «Wir verstehen den Ärger des Reisenden», sagte Sprecher Reto Schärli. «Das vorgezeigte E-Ticket lautete jedoch auf einen anderen Namen. Somit war der Reisende ohne gültigen Fahrausweis unterwegs.» Der Grund: Tickets sind persönlich und nicht übertragbar.

Reisen mit dem E-Ticket einer anderen Person gilt laut Schärli als Missbrauch. Darauf wird gemäss dem nationalen ÖV-Tarif ein zusätzlicher Zuschlag von 100 Franken erhoben. Bei Missbrauchsfällen sei es zudem üblich, dass der Fall an die zuständige Behörde weitergeleitet wird. Ob ein Strafbefehl ausgestellt wird und wie hoch die Busse ausfällt, werde von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde festgelegt.

«Damals kamen wir ihm vollumfänglich entgegen»

Laut Schärli handelt es sich hierbei um einen Wiederholungsfall. «Der Reisende hatte bereits 2020 bei einer Fahrausweiskontrolle ein E-Ticket vorgewiesen, das auf einen anderen Namen lautete. Damals kamen ihm die SBB vollumfänglich entgegen.» Dieses Mal habe man aber Strafanzeige eingereicht. Das Strafverfahren sei in der Zwischenzeit mittels Strafbefehl abgeschlossen worden. «Gegen diesen Strafbefehl hätte der Reisende Einsprache erheben können. Unseres Wissens liess er die zehntägige Frist jedoch ungenutzt verstreichen.»

Dazu sagt Till: «Die Erfolgschancen einer Einsprache wurden von meinem Rechtsschutz als gering eingeschätzt. Zudem wurde mir erklärt, dass eine Einsprache mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann, wovon ich im Moment genug habe.» Zum Wiederholungsfall meint er: «Ein Arbeitskollege hatte damals die Tickets für mehrere Personen auf seinem Handy gelöst. Als wir später kontrolliert wurden, waren nicht alle Namen aufgeführt und die Tickets somit nicht gültig.» Beim Kundenservice habe man sich aber kulant gezeigt. «Nachdem wir nachweisen konnten, dass alle Tickets bezahlt wurden, wurden die Bussen erlassen.»

*Name der Redaktion bekannt

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