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Reform der zweiten SäuleDie Linke spricht von Renten-«Schande»

Künftig sollen auch Teilzeitangestellte mit Monatslöhnen ab 1000 Franken Pensionskassenbeiträge bezahlen.

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Der Nationalrat hat die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) zu Ende beraten. Kern der Sanierung der zweiten Säule ist eine Senkung der obligatorischen Pensionskassenrenten um 12 Prozent. Aus 100’000 Franken Alterskapital resultiert wegen des tieferen Umwandlungssatzes künftig eine Jahresrente von 6000 Franken statt wie heute 6800 Franken. Diese Einbussen der Versicherten will der Nationalrat dann ausgleichen, wenn sie nicht durch eine überobligatorische Versicherung kompensiert werden. Nach dem Modell des Nationalrats erhalten immerhin 35 bis 40 Prozent der Versicherten einen Ausgleich. Für die ersten fünf Jahrgänge neuer Rentenbezüger soll der Zuschlag maximal 2400 Franken im Jahr betragen, für die zweiten fünf Jahrgänge maximal 1800 Franken pro Jahr und für die dritten fünf Jahrgänge maximal 1200 Franken pro Jahr.

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