Volle Intensivstationen – So entscheiden Ärzte, wer das letzte IPS-Bett erhält

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Volle IntensivstationenSo entscheiden Ärzte, wer das letzte IPS-Bett erhält

Die fünfte Corona-Welle zwingt manche Spitäler in der Schweiz zu Triage-Entscheidungen. Ein ehemaliger Intensivmediziner erklärt, was sich die Ärzte dabei überlegen.

Darum gehts

Die Hospitalisierungen aufgrund des Coronavirus bleiben weiterhin hoch. Vergangenes Wochenende wurde klar, dass im Spital Aarau bereits erste Triage-Entscheidungen getroffen werden mussten. Doch wie entscheiden Ärzte und Ärztinnen in Krisensituationen, wer einen Platz auf der Intensivstation bekommt?

Daniel Scheidegger, ehemaliger Leiter der Intensivstation des Unispitals Basel und Vizepräsident der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW), erklärt die Kriterien der Triage.

Entscheidungshilfe für Ärzte und Ärztinnen

Wichtig ist laut Scheidegger, dass die Triage-Richtlinien keineswegs als «Checkliste» verstanden werden dürfen: «Für jeden Einzelfall muss der Arzt oder die Ärztin eine individuelle Entscheidung treffen. Hier spielen viele Kriterien eine Rolle, die schlussendlich eine Summe ergeben.»

Nur eine Fachperson, die eine gute Übersicht über ihre Patienten und Patientinnen habe, könne diese Entscheidungen treffen. «Muss man aber um zwei Uhr morgens eine Triage-Entscheidung fällen, helfen die Richtlinien enorm.»

Die kurzfristige Überlebensprognose

Das erste und wichtigste Entscheidungskriterium. Scheidegger erläutert an einem Beispiel: «Wir wissen aus Erfahrung, dass ein Herzinfarktpatient mit einem Aufenthalt auf der Intensivstation gute Überlebenschancen hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob seine Krankengeschichte etwa eine chronische Krankheit aufweist, welche zur Zeit des Herzinfarkts stabil ist. Sein Anliegen ist ja zu diesem Zeitpunkt der Herzinfarkt.»

Erwarteter Aufwand

Hier müssen laut Scheidegger zwei Faktoren beachtet werden: die Dauer des Aufenthalts des Patienten und der erwartete Aufwand des Pflegepersonals. «Ein Herzinfarktpatient bleibt unter normalen Umständen zwischen 24 und 48 Stunden in der Intensivstation. Ein Covid-Patient hingegen kann mehrere Wochen auf der Intensivstation verbleiben», sagt Scheidegger.

Dazu komme: «Eine Pflegefachperson kann alleine drei oder vier Herzinfarktpatienten betreuen, da diese selber essen, selber auf die Toilette und selber sprechen können. Ein intubierter Covid-Patient dagegen muss gleichzeitig von etwa drei bis vier Pflegefachkräften betreut werden.» Somit könne eine Intensivstation, welche zu 98 Prozent ausgelastet ist, womöglich einen weiteren Herzinfarktpatienten aufnehmen. Ein zusätzlicher Covid-Patient würde die Kapazität hingegen sprengen.

Altersbedingte Gebrechlichkeit

Das Alter alleine darf gemäss Richtlinien nie als alleinstehendes Kriterium zur Anwendung kommen. Anders ist es, wenn aufgrund des Alters eine erhöhte Sterblichkeit durch Gebrechlichkeiten im Alltag eintritt. Scheidegger: «Es gibt Leute über 80, die bei bester Gesundheit sind, jeden Tag spazieren gehen und noch alleine leben. Aber es gibt auch ältere Leute, die im Pflegeheim sind und beim Waschen oder Aufstehen auf Hilfe angewiesen sind.»

Solche Patienten und Patientinnen hätten für eine dreiwöchige Beatmung auf der IPS keine guten Prognosen: «Wenn sie vorher schon nicht auf den Beinen sind, werden sie es nach einer langzeitigen Beatmung mit begleitendem Muskelabbau aufgrund der Bettlägerigkeit definitiv nicht mehr sein.»

Behinderungen

Eine Behinderung selbst ist kein relevanter Triage-Faktor. «Der Hauptfokus liegt in diesem Fall wieder beim kurzfristigen Überleben, gemäss Kriterium 1. Wird beispielsweise ein querschnittsgelähmter Patient mit einer Covid-Diagnose eingeliefert, so betrifft die Erkrankung seine Lunge – einen Bereich, der von seiner körperlichen Beeinträchtigung nicht beeinflusst wird. Somit spielt hier für die Triage die Behinderung keine Rolle.» Anders wäre es, wenn die Beeinträchtigung zu einer Unterversorgung des Körpers mit Sauerstoff führen würde.

Impfstatus

In den Triage-Richtlinien ist klar geregelt, dass der Impfstatus nicht als Triage-Kriterium eingesetzt wird. Das ist für Scheidegger – abgesehen davon, dass der Impfstatus im Notfall möglicherweise gar nicht klar ist – richtig: «Schlussendlich liegt ein leidender Mensch vor dir, dem du als Arzt helfen willst. Ich kann die derzeitige Stimmung in der Schweiz gegenüber Ungeimpften nachvollziehen, aber das gehört nicht zur Rolle eines Arztes.»

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Hier findest du Hilfe:

BAG-Infoline Coronavirus, Tel. 058 463 00 00

BAG-Infoline Covid-19-Impfung, Tel. 058 377 88 92

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Safezone.ch, anonyme Onlineberatung bei Suchtfragen

Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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