Einkaufstourismus – Darf ich noch in Deutschland auf Shopping-Tour gehen?

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Einkaufstourismus Darf ich noch in Deutschland auf Shopping-Tour gehen?

Deutschland hat die Schweiz als Hochrisikogebiet eingestuft. Zudem verschärft Baden-Württemberg ab Samstag die Corona-Massnahmen. Das musst du wissen, wenn du jetzt über die Grenze gehst.

Darum gehts

Ab Sonntag gilt die Schweiz als Hochrisikogebiet. Das hat die deutsche Regierung am Freitag entschieden. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss dann für zehn Tage in Quarantäne. Kann ich noch einkaufen in Deutschland oder Bekannte besuchen? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Kann ich weiterhin in Deutschland shoppen gehen?

Ja. Wer aus einem Hochrisikogebiet für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss sich nicht in Quarantäne begeben, wie es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit heisst.

Welche Regeln gelten in den Läden?

In Baden-Württemberg gilt im Einzelhandel nach wie vor 2G. Das heisst, nur genesene oder geimpfte Personen erhalten Zutritt. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung. Dazu gehören etwa Supermärkte, Apotheken und Drogerien sowie Bäckereien, Tierbedarf- und Gartenmärkte, Tankstellen oder Wochenmärkte. In Shoppingcenter kommen also alle Kunden und Kundinnen rein. Jedoch dürfen dort nur die Geschäfte der Grundversorgung ohne 2G betreten werden. In allen deutschen Läden muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden – Stoffmasken sind nicht erlaubt.

Und im Restaurant?

Ab Samstag, 4. Dezember, gilt in Baden-Württemberg künftig die Regel 2G-plus in Restaurants und Bars. So müssen auch Geimpfte und Genesene dann bei einem Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen.

Aber an den Weihnachtsmarkt kann ich noch?

Nein. Ab Samstag müssen alle verbliebenen Weihnachtsmärkte in Baden-Württemberg schliessen. Auch die Clubs und Diskotheken im Land müssen wieder zumachen. Zudem wird der Verkauf und der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Flächen verboten.

Darf ich Verwandte und Freunde besuchen?

Wer Verwandte ersten Grades, einen Ehepartner oder eine Ehepartnerin oder einen Lebensgefährten oder -gefährtin sowie Kinder mit geteiltem Sorge- oder Umgangsrecht besuchen will, kann das ohne Quarantäne machen. Allerdings muss man sich dafür weniger als 72 Stunden in Deutschland aufhalten. Freunde und Freundinnen und Bekannte darf man innerhalb der 24-Stunden-Regeln treffen. Sind die Freunde oder Freundinnen nicht geimpft, darf man sie nur alleine besuchen.

Was passiert mit meinen gebuchten Ferien in Deutschland?

Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet verbunden ist automatisch auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts in Berlin für nicht notwendige touristische Reisen. Sie erleichtert Touristen und Touristinnen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot.

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