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Kantonale AbstimmungenGrossraubtiere im Wallis, Gesundheitsgesetz in Obwalden – die regionalen Urnengänge

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zwölf kantonale Vorlagen kommen heute zur Abstimmung.

  • Die Zürcherinnen und Zürcher sagen Ja zum neuen Energiegesetz.

  • Die Genfer sagen Ja zur «Lex Maudet», einem Amtsenthebungsverfahren für Staatsräte.

  • Die Walliser haben die Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere» deutlich angenommen. Allerdings hat die Vorlage eher Symbolcharakter.

  • Obwalden kann sein Gesundheitsgesetz trotz eines umstrittenen Impf-Passus anpassen.

Zu den nationalen Abstimmungen: Covid-Gesetz | Pflegeinitiative | Justizinitiative

Freiburger Regierung bleibt bürgerlich

Freiburgs Kantonsregierung bleibt bürgerlich geprägt. Im zweiten Wahlgang der Staatsratswahlen holte die bürgerliche Allianz fünf von sieben Sitzen. Die SVP kehrt nach 25 Jahren in die Kantonsregierung zurück.

Gewählt sind auf bürgerlicher Seite Didier Castella (FDP, bisher), Olivier Curty (Mitte, bisher), Romain Collaud (FDP), Jean-Pierre Siggen (Mitte, bisher) und Philippe Demierre (SVP), wie die Freiburger Staatskanzlei mitteilte. Die zwei Sitze von Links-Grün gehen an Jean-François Steiert (SP, bisher) und Sylvie Bonvin-Sansonnens (Grüne).

Die Grünen kehren vier Jahre nach dem Rücktritt von Marie Garnier in die Kantonsregierung zurück. Links-Grün muss aber einen herben Dämpfer hinnehmen: Im ersten Wahlgang vom 7. November landeten vier ihrer Kandidierenden auf den sieben ersten Plätzen.

Die Mitte verliert einen Sitz, hält aber ihren amtierenden Staatsrat Jean-Pierre Siggen in der Regierung. Im ersten Wahlgang war der freiburgische Erziehungsdirektor nur auf Platz neun gelandet. Derzeit lautet die Sitzverteilung im Freiburger Staatsrat 3 Mitte, 2 FDP und 2 SP.

Impf-Passus kann Obwaldner Gesundheitsgesetz nichts anhaben

Obwalden kann sein Gesundheitsgesetz trotz eines umstrittenen Impf-Passus ans Bundesrecht anpassen. Das Stimmvolk hat einem Gesetzesnachtrag deutlich zugestimmt, nachdem überraschend das Referendum ergriffen worden war.

Den Nachtrag zum Gesundheitsgesetz genehmigten die Obwaldnerinnen und Obwaldner mit einem Ja-Stimmenanteil von 59,3 Prozent bei 11'004 Ja gegen 7553 Nein-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 72,1 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Im Kantonsrat war die Vorlage vollkommen unbestritten gewesen, handelt es sich doch bei den meisten Änderungen um Anpassungen ans Bundesrecht. Dass der Nachtrag dem Volk vorgelegt werden musste, liegt am Referendum, das ein Komitee ergriffen hatte. Die 1200 Unterzeichnenden störten sich an der Formulierung, wonach neu der Regierungsrat öffentliche Impfungen durchführen lassen kann.

Der Ausgang der kantonale Abstimmung war insbesondere deswegen ungewiss, weil sie gleichzeitig mit der Änderung des nationalen Covid-19-Gesetzes vors Volk kam. Im vergangenen Juni hatte der Kanton Obwalden das Covid-Gesetz abgelehnt mit fast 57 Prozent Nein-Stimmen. Dieses Mal sagten die Stimmberechtigten Ja zur Bundesvorlage mit 51 Prozent.

Wallis sendet ein Signal in Sachen Wolf nach Bern

Die Walliser Stimmberechtigten haben die Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere» deutlich angenommen. Für Wolf, Luchs und Bär ändert sich dadurch im Bergkanton faktisch nichts. Denn die Regulierung von Grossraubtieren ist Bundessache.

Das Stimmvolk hiess die von einem Dutzend Oberwallisern und mehreren CVP- und CSP-Politikern lancierte Verfassungsinitiative mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 62,67 Prozent (87'088 zu 51'875 Stimmen) gut. Die Stimmbeteiligung lag bei hohen 65,22 Prozent.

Der Text forderte die Aufnahme eines neuen Artikels in der Kantonsverfassung mit dem Wortlaut: «Der Staat erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestands ist verboten.»

Die Abstimmung hatte allerdings in erster Linie Symbolcharakter. Die Initianten wollten damit ein Signal nach Bern senden und erreichen, dass die Abschussbestimmungen für Grossraubtiere gelockert werden.

Mehr zum Thema: Streit um den Wolf – «So sehr ich ihn tot wünsche, er ist ein Sibesiech»

Schaffhauser Unternehmen können freiwillig mehr Steuern zahlen

International tätige Schaffhauser Unternehmen können auf Antrag freiwillig mehr Steuern bezahlen, wenn ihnen ansonsten wegen eines internationalen Mindeststeuersatzes im Ausland Zusatzbesteuerungen drohen. Die Stimmberechtigten haben den Änderungen des Steuergesetzes erwartungsgemäss klar zugestimmt.

Die Vorlage barg kein Streitpotenzial: Die Flexibilisierung des Gewinnsteuersatzes ist nach dem Vorbild verschiedener anderer Kantone aufgebaut, die ihre Steuergesetze bereits angepasst haben. Und bei den weiteren Änderungen im Steuergesetz handelt es sich um Anpassungen ans Bundesrecht und um redaktionelle Änderungen.

Diese Anpassungen im kantonalen Steuergesetz wurden mit 21'673 Ja- zu 10'132 Nein-Stimmen angenommen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Der Ja-Stimmenanteil lag damit bei 68,1 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 75,66 Prozent.

Zum Urnengang ist es gekommen, weil bei der Abstimmung im Kantonsrat eine erforderliche Limite nicht erreicht worden war: Die Zustimmung war zwar mit 42 Ja- zu 6 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen deutlich ausgefallen – sie erreichte aber das erforderliche 80-Prozent-Quorum der anwesenden Kantonsrätinnen und Kantonsräte nicht.

Genfer sagen Ja zu Amtsenthebungsverfahren für Staatsräte

Im Kanton Genf können Mitglieder der Kantonsregierung ab der nächsten Legislaturperiode des Amtes enthoben werden. Die Vorlage kam im Zuge der Affäre um den ehemaligen Staatsrat Pierre Maudet zustande. Angesichts der institutionellen Krise verabschiedete der Grosse Rat Anfang Juli fast einstimmig ein Verfassungsgesetz, das ein Amtsenthebungsverfahren ermöglicht. Da es eine Verfassungsänderung erforderte, kam der Text vor das Volk.

Der Kanton Genf ist damit der zehnte Kanton, der ein Verfahren einführt, das die Abberufung von Regierungsmitgliedern ermöglicht. Das Verfahren sieht einen dreistufigen Mechanismus vor. Die Amtsenthebung muss zunächst von 40 Parlamentsmitgliedern verlangt werden. Dann stimmt der Grosse Rat darüber ab, benötigt wird Mehrheit von drei Vierteln. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an der Urne.

Die entsprechende Verfassungsinitiative hiessen die Genferinnen und Genfer mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 91,55 Prozent (120'601 Ja, 11'125 Nein) gut. Die Stimmbeteiligung lag bei 54,01 Prozent.

Lebenslange Rente für Staatsräte

Auch die lebenslange Rente für Staatsräte wird abgeschafft. Künftig erhalten Genfer Staatsräte ab dem achten Amtsjahr keine lebenslange Rente mehr. Die Stimmbevölkerung hat eine Initiative der Grünliberalen dem Gegenvorschlag des Grossen Rates vorgezogen.

Die Initiative verlangte, dass den Magistraten nur noch eine Rente während maximal zwei Jahren und in der Höhe von 70 Prozent des letzten Gehalts ausbezahlt wird. Der Gegenvorschlag sah eine Entschädigung von 50 Prozent des Einkommens während drei bis fünf Jahren vor – abhängig von der Amtsdauer.

Die Initiative wurde von 77,85 Prozent (108'775 Ja, 30'945 Nein) der Stimmbevölkerung angenommen, der Gegenvorschlag von 56,01 Prozent (73'223 Ja, 57'510 Nein). Beim Stichentscheid votierte eine Mehrheit von 54,69 Prozent (69'402 Ja, 57'492 Nein) für die Initiative der Grünliberalen.

Basel-Stadt stimmt für einen verbesserten Mieterschutz

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Im Kanton Basel-Stadt wird der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Renditesanierungen erneut verbessert. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben eine neue Wohnschutzinitiative des Mieterinnen- und Mieterverbands angenommen.

Für die Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» wurden 35'249 Stimmen (53,1 Prozent) eingelegt, dagegen waren 31'111 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Die Stimmbeteiligung lag bei hohen 68,0 Prozent.

Damit steht der Kanton Basel-Stadt vor der Situation, dass er beim gesetzlichen Wohnschutz, den er eben erst verschärft hatte, gleich nochmals über die Bücher gehen muss. Die ursprünglich vom Grossen Rat verabschiedeten neuen gesetzlichen Bestimmungen, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten würden, sind also bereits wieder veraltet.

Es handelte sich nämlich bereits um die dritte Abstimmung zum Thema innert kurzer Zeit. Angefangen hatte das Ganze im Juni 2018 mit der ersten, noch unformulierten Wohnschutzinitiative des Mieterinnen- und Mieterverbands, die an den Abstimmungsurnen einen klare Ja-Mehrheit erreicht hatte.

Die vom Grossen Rat ausgearbeitete gesetzliche Umsetzung erschien den Initianten aber als ungenügend, weil sie nach deren Ansicht zu viele Ausnahmen zulasse und zu wenige Wohnungen betreffe. Sie ergriffen deshalb das Referendum gegen die Umsetzung der eigenen Initiative. Im November wurde die Revision des Wohnraumfördergesetzes mit einem Zufallsmehr von nur gerade 50,05 Prozent oder 56 Stimmen angenommen.

Mietzinsdeckel für fast alle Wohnungen

Die nun angenommene formulierte neue Initiative verlangt bei Sanierungen, Um- und Neubauten einen Mietzinsdeckel für einen Grossteil der Basler Mietwohnungen, wenn der Wohnungsleerstand unter 1,5 Prozent liegt. Die vom Grossen Rat verabschiedete Gesetzesrevision hätte den Mietzinsdeckel lediglich auf Häuser mit «bezahlbaren Wohnungen» beschränkt, was rund einem Drittel des Wohnungsbestands entspricht.

Konkret soll dieser Mietzinsdeckel über eine strenge Bewilligungspflicht für Sanierungen, Um- und Neubauten in Kraft treten. So sollen gemäss Initiative Renditesanierungen verhindert werden. Eine Abbruchbewilligung wird gemäss den neuen Bestimmungen nur erteilt, wenn beim Ersatzneubau mindestens 20 Prozent mehr Wohnraum entsteht. Wenn ökologische Kriterien nicht erfüllt sind, wird gar ein Plus von 40 Prozent Wohnraum als Bedingung verlangt.

Zürcher Stimmvolk besiegelt das Ende von Öl- und Gasheizungen

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Öl- und Gasheizungen haben im Kanton Zürich bald ausgedient: Die Stimmberechtigten nahmen das neue Energiegesetz deutlich an. Der Ja-Anteil der Stimmen betrug 62,63 Prozent, die Stimmbeteiligung lag bei aussergewöhnlich hohen 63,1 Prozent.

Für das neue Gesetz stimmten 359'275 Zürcherinnen und Zürcher, dagegen waren 214'331 Stimmberechtigte.

Zürich entscheidet über das Ende von Öl- und Gasheizungen

Die Zürcherinnen und Zürcher entscheiden, ob Öl- und Gasheizungen bald der Vergangenheit angehören. Das neue Energiegesetz würde vorschreiben, dass fossil betriebene Heizungen nur noch durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden dürfen. Der Hauseigentümerverband warnt vor höheren Mieten.

Die rund 120'000 Öl- und Gasheizungen, die aktuell noch im Kanton Zürich in Betrieb sind, verursachen gemeinsam 40 Prozent der Zürcher CO2-Emissionen. Das neue Energiegesetz will, dass diese Heizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch Alternativen ersetzt werden, also etwa durch Fernwärme, eine Wärmepumpe oder den Anschluss an einen Wärmeverbund mit Holzschnitzeln. Auch Biogas wäre zulässig.

Aktuell wird im Kanton Zürich noch immer jede zweite alte Öl- oder Gasheizung mit einer neuen Öl- oder Gasheizung ersetzt. Damit erreicht der Kanton Zürich seine Klimaziele aber nicht. Regierungsrat und Parlament wollen deshalb verbindliche Regeln.

Bereits heute unterstützt der Kanton klimaneutrale Heizungen. Bei einem Ja der Zürcherinnen und Zürcher würde er aber seinen Beitrag von 8 auf 15 Millionen Franken erhöhen. Zusammen mit den Bundesgeldern sollen so künftig rund 65 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stehen, das sind 20 Millionen mehr als heute.

Sogar die FDP ist dafür

Für jene Hausbesitzerinnen und -besitzer, die sich trotz Fördergelder keine klimaschonende Heizung leisten können, soll es Ausnahmeregelungen geben. Die Regierung betonte, dass niemand gezwungen werde, sein Haus wegen einer teureren Heizung zu verkaufen.

Dank grosszügiger Ausnahmeregelungen und Kompromissen bei Details war schliesslich auch die FDP bereit, ihre Zustimmung zum neuen Energiegesetz zu geben. Nur noch die SVP/EDU-Fraktion drückte bei der Schlussabstimmung im Kantonsparlament auf den roten Knopf.

Sie war deshalb auch zur Stelle, als der Hauseigentümerverband das Referendum gegen das Gesetz ergriff. SVP, EDU und Hauseigentümerverband argumentieren, dass das Gesetz weit übers Ziel hinausschiesse und zu Mietzinserhöhungen führe. Beide wollen weiterhin auf Eigenverantwortung setzen statt auf staatlichen Zwang.

Mieterverband: Vorwand für Gesamtsanierung

Eine Stimmfreigabe beschloss überraschenderweise der Mieterverband. Er befürchtet, dass viele Vermieter die energetische Sanierung als Vorwand nutzen könnten, um Massenkündigungen auszusprechen, obwohl dies mietrechtlich gar nicht zulässig wäre.

Es würde also nicht nur die alte Heizung ersetzt, sondern gleich das ganze Haus umgebaut. Dabei würden die Mietenden auf die Strasse gesetzt, um danach höhere Mieten verlangen zu können. Der Mieterverband fordert deshalb zusätzlichen Mieterschutz, falls das Energiegesetz angenommen wird.

Andere Kantone sind weiter

Der Grüne Baudirektor Martin Neukom betonte kürzlich bei der Präsentation der Abstimmungsvorlage, dass eine energetische Sanierung keine Leerkündigungen auslösen dürfe. Es gehe nur um den Heizungsersatz, nicht um eine Gesamtsanierung. Die Ablehnung des Gesetzes würde keine einzige Leerkündigung verhindern, sagte Neukom.

Andere Kantone sind in Sachen Heizungsersatz schon weiter. Rund die Hälfte der Kantone kennt bereits ähnliche Vorschriften. Während in Zürich wie erwähnt noch 50 Prozent der fossilen Heizungen wieder mit Öl- oder Gasheizungen ersetzt werden, sind es in Basel-Stadt nur noch 10 Prozent, in Freiburg sogar nur noch 3 Prozent.

Walliser Wolfsgegner wollen «Signal nach Bern» senden

Das Walliser Stimmvolk entscheidet über die Initiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere». Selbst bei einem Ja könnte diese aber nach Ansicht des Staatsrats, der Befürworter und der Gegner nicht in vollem Umfang umgesetzt werden. Während die einen sie deshalb für «nutzlos» halten, sehen die anderen darin eine Möglichkeit, ein starkes «Signal nach Bern» zu senden.

Die kantonale Initiative für ein Wallis ohne Grossraubtiere (Wolf, Luchs, Bär) wurde 2016 von einem Dutzend Oberwallisern und mehreren CVP- und CSP-Politikern lanciert. Im Januar 2017 wurde sie mit 9545 Unterschriften eingereicht, 3545 mehr als nötig.

Der Text fordert die Aufnahme eines neuen Artikels in der Kantonsverfassung mit dem Wortlaut: «Der Staat erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestands ist verboten.»

Irreführender Titel

Der Begriff Grossraubtiere, der in dem Artikel nicht näher erläutert wird, soll Wölfe, Luchse, Bären und Goldschakale umfassen, «nichts anderes», versprechen die Befürworter des Textes. Das Nein-Komitee, das sich aus linken Mandatsträgern und Naturschutzorganisationen zusammensetzt, kritisiert den Titel der Initiative. Dieser suggeriere, dass die Grossraubtiere bei Annahme der Initiative ausgerottet würden.

«Es stimmt, dass der Titel irreführend ist», räumen die Befürworter ein. «Aber das Volk wird aufgefordert, über den Text als Ganzes abzustimmen, und dieser ist nicht irreführend», sagt der CVP-Politiker Robin Udry, das einzige französischsprachige Mitglied des Initiativ-Komitees.

Mehr Geld für Herdenschutz

Im ersten Satz des Artikels wird gefordert, «dass der Staat Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren erlässt». Nach Ansicht der Befürworter würde die Initiative eine «Optimierung des Herdenschutzes» ermöglichen. Dies, indem sie dem Kanton einen klaren Auftrag erteilt, mehr Geld in diesen Bereich zu investieren, erklärt Christine Cavalera, Herdenschutzexpertin im Auftrag der kantonalen Dienststelle für Landwirtschaft. Dies würde die derzeit «unzureichenden» Massnahmen des Bundes ausgleichen.

Ein Wolf, mutmasslich «M35», beim Dorfeingang von Bellwald im Obergoms, Wallis.

Jérémy Savioz, Gemeinderat von Siders (Grüne) und Koordinator des Nein-Komitees, relativiert diesen Zusammenhang. «Dafür braucht es keine kostspielige Initiative. Der Kanton könnte schon heute beschliessen, die Massnahmen des Bundes zu ergänzen, indem er beispielsweise einen Teil der Kosten für die Anstellung eines Hirten übernimmt», sagt er.

Kompetenz bleibt beim Bund

Auch den zweiten Satz des Gesetzestexts «Der Staat erlässt Vorschriften über die Begrenzung und Regulierung des Bestands der Grossraubtiere» kritisieren die Gegner. Dieser vermittle dein Eindruck, das Wallis könne «seine Wildtiere allein und in seiner Ecke verwalten», obwohl dies Aufgabe des Bundes ist.

Die Kantonsregierung räumt ein, dass ein «Ja die Dinge nicht grundlegend ändern wird». Aber es würde uns ermöglichen, «eine Botschaft nach Bern» zu senden. Die Befürworter hoffen, dass die Eidgenossenschaft den vom Wallis angenommenen Text übernehmen wird.

«Ich denke, die ganze Schweiz kennt die Haltung unseres Kantons zum Wolf», sagt Gegner Savioz. Er bedauert, dass «Zeit und Geld dafür verschwendet werden, eine bereits bekannte Meinung zu verbreiten, anstatt konkrete Lösungen zu suchen».

Ebenfalls für problematisch halten die Gegner der Initiative den Satz «Die Förderung des Grossraubtierbestands ist verboten», der ihrer Ansicht nach der einzige anwendbare Teil des Gesetzes wäre. Sie monieren die «vage Formulierung» und fürchten um das Recht auf freie Meinungsäusserung und um die wissenschaftliche Forschung. Bei einem Ja hätte der Kanton die Möglichkeit, alles zu verbieten, was die Entwicklung eines Rudels fördern könnte, kritisieren sie.

Schluss mit Wolfsromantik

«Das Ziel ist es, die Verbreitung einer romantischen Vorstellung vom Wolf zu vermeiden», sagt Befürworter Udry. «Ein öffentliches Museum, das ein Grossraubtier vorstelle, könnte gerügt werden, wenn es nicht auch über seine schädlichen Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Viehzüchter spricht», sagt SVP-Politiker Grégory Logean.

Die Umweltorganisationen seien nicht gegen die Regulierung des Wolfs durch Abschüsse, sagt Savioz weiter. Er weist darauf hin, dass das Gesetz alle Grossraubtiere ohne Unterschied ins Visier nehme. Er sei deshalb besorgt über die Auswirkungen, die ein solcher Artikel auf die ohnehin schwache Luchspopulation im Kanton Wallis haben könnte.

Die Befürworter betonen, dass sie nicht die Ausrottung des Wolfs anstreben, aber dass eine Neugewichtung der Kräfte notwendig sei, weil das Raubtier zu Lasten von Viehhaltern übermässig geschützt werde.

Mehr zum Thema: Streit um den Wolf – «So sehr ich ihn tot wünsche, er ist ein Sibesiech»

Obwalden entscheidet wegen Impfpassus über Gesundheitsgesetz

Das Obwaldner Stimmvolk entscheidet über eine Revision des Gesundheitsgesetzes, die sich eigentlich auf Anpassungen an das Bundesrecht beschränkt. Dass das Referendum ergriffen worden war, liegt an einer Bestimmung zum Impfen.

Demnach kann der Regierungsrat bei Katastrophen und anderen besonderen Vorkommnissen neu öffentliche Impfungen durchführen lassen und wie bereits heute auch weiterhin Impfungen für obligatorisch erklären. Der Kantonsrat hatte den Nachtrag zum Gesundheitsgesetz einstimmig gutgeheissen.

Beim Verein «Miär stand zämä» läuteten beim Impfobligatorium allerdings die Alarmglocken, und er ergriff das Referendum. «Wollen Sie zu einer ‹öffentlichen› Impfung gezwungen werden können, ohne zu wissen, was das genau heisst», fragen die Referendumsführer denn auch in der Abstimmungsbotschaft.

Die Regierung betont dagegen, das Impfobligatorium bestehe bereits und es führe nicht zu einem Impfzwang. «In der Schweiz und im Kanton darf niemand gegen seinen Willen geimpft werden», heisst es.

Viele Impfungen in kurzer Zeit

Das Bundesrecht verpflichte den Kanton allerdings, bei Bedarf die notwendige Infrastruktur für öffentliche Impfungen bereitzustellen. Dabei gelte es, innert kurzer Zeit möglichst viele Impfungen durchführen zu können.

Die Gegner argumentieren, das Betreiben von Impfzentren sei vom Bundesrecht bereits abgedeckt. Die Regierung aber hält fest, mit der Änderung wäre die Zuständigkeit neu beim Regierungsrat und damit stufengerechter angesiedelt als wie bislang beim Finanzdepartement.

Das Referendumskomitee stört sich auch am vorgesehenen Austausch von Personen- und Gesundheitsdaten zwischen dem Kanton und Schulen oder Heimen. Laut der Regierung sollen damit in Einrichtungen mit hohem Übertragungsrisiko im Falle von übertragbaren Krankheiten Schutzvorkehrungen getroffen werden können.

Zuständigkeiten regeln

Viele der Anpassungen im Gesundheitsgesetz sind auf Änderungen oder Vorgaben des übergeordneten Bundesrechts zurückzuführen, die der Kanton übernehmen muss. Obwohl es sich um einen umfangreichen Nachtrag handle, enthalte er keine grundlegenden Änderungen der Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden, heisst es in der Botschaft.

Schwerpunkte sind unter anderem Präzisierungen im Bewilligungswesen, die Schaffung der Grundlagen für elektronische Patientendossiers oder die Abgrenzung von Zuständigkeiten.

Wird der Nachtrag abgelehnt, bleibt das geltende Recht in Kraft. Laut der Regierung würde dadurch der Vollzug des Gesundheitsrechts erschwert. Es würde zu einem Mehraufwand in der Umsetzung und zu Verzögerungen bei der Erledigung der Aufgaben des Kantons führen.

Spannend ist die Ausgangslage, weil das kantonale Gesundheitsgesetz gleichzeitig mit der Änderung des nationalen Covid-19-Gesetzes vors Volk kommt. Der Kanton Obwalden hatte im vergangenen Juni das Covid-Gesetz mit fast 57 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

Genf stimmt über Amtsenthebungsverfahren für Staatsräte ab

Die Genferinnen und Genfer entscheiden über die Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens für Mitglieder der Kantonsregierung. Eine weitere Vorlage verlangt die Abschaffung der lebenslangen Rente für Staatsräte. Beide Initiativen wurden im Zuge der Affäre um den ehemaligen Staatsrat Pierre Maudet lanciert.

Anfang Juli hatte der Grosse Rat ein Verfassungsgesetz fast einstimmig verabschiedet, das es Genf ermöglicht, ein Mitglied der Exekutive abzuberufen. Neun andere Schweizer Kantone kennen bereits eine solche Regelungen. Da dies eine Verfassungsänderung erfordert, kommt der Gesetzestext vor das Volk.

Der Antrag auf eine Amtsenthebung eines Staatsratsmitglieds wegen Vertrauensverlusts muss formell von mindestens 40 Abgeordneten gestellt werden. Nach Beratung in einer Kommission muss die Resolution für eine Abberufung dann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen, mindestens aber von 51 Abgeordneten, gutgeheissen werden. Danach wird der Beschluss dem obligatorischen Referendum unterworfen.

Der Text sieht auch ein Amtsenthebungsverfahren vor, falls ein Staatsrat seine Pflichten und Aufgaben nicht mehr dauerhaft wahrnehmen kann, zum Beispiel bei schwerer Krankheit. Eine Amtsenthebung aus gesundheitlichen Gründen würde jedoch nicht dem Volk vorgelegt und könnte vor Gericht angefochten werden.

Initiative oder Gegenvorschlag

Durch die Affäre Maudet ist auch die Debatte über die Abschaffung der lebenslangen Rente für Staatsräte nach mindestens acht Jahren Amtszeit wieder aufgeflackert. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden, ob sie die in der Initiative der Grünliberalen vorgeschlagene Lösung oder den Gegenvorschlag des Parlaments bevorzugen. Während alle Parteien die Abschaffung der lebenslangen Renten befürworten, besteht Uneinigkeit über das Rentensystem für Richter und Staatsanwälte.

Pierre Maudet während einer Pressekonferenz in Genf.

Die Initiative fordert, dass Staatsräte und der Staatskanzler für maximal 24 Monate 70 Prozent ihres letzten Gehalts erhalten. Damit würden ihre Leistungen denen der Arbeitslosenversicherung angeglichen. Diese Lösung bringt ihr Rentensystem jedoch nicht mit dem Bundesrecht in Einklang, weshalb der Grosse Rat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hat.

Dieser Text sieht eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des letzten Gehalts von Staatsräten und 35 Prozent für Richter am Rechnungshof für drei bis fünf Jahre vor, je nach Dauer des Mandats. Die Rechte hatte ein beitragsorientiertes System gefordert, das für junge Richter und Staatsanwälte vorteilhafter wäre.

Ladenöffnung an Sonntagen

Ferner stimmt die Genfer Bevölkerung zum dritten Mal innerhalb von fünf Jahren über die Sonntagsöffnung der Geschäfte ab. 2016 akzeptierte der Souverän das Prinzip unter der Bedingung, dass es einen erweiterten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Branche gibt. Im Jahr 2019 stimmten sie dann für einen zweijährigen Versuch zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten.

Dieses Gesetz erlaubt es den Geschäften, an drei Sonntagen im Jahr sowie am 31. Dezember – einem Feiertag in Genf – zu öffnen und die Öffnungszeiten am Samstag von 18 bis 19 Uhr zu verlängern, während der Abendverkauf am Donnerstagabend bis 21 Uhr abgeschafft wird. Der Rest bleibt unverändert: werktags werden die Läden um 19.00 Uhr und freitags um 19.30 Uhr geschlossen. Die Gewerkschaften mit Unterstützung der Linken haben dagegen das Referendum ergriffen.

Zwölf Vorlagen in zehn Kantonen

In zehn Kantonen stehen über zwölf kantonale Vorlagen zur Abstimmung. Unter anderem geht es im Nachgang zur Affäre um den früheren FDP-Staatsrat Pierre Maudet um die mögliche Abwahl eines Regierungsmitglieds.

Im Wallis wird über eine Initiative für einen Kanton ohne Grossraubtiere abgestimmt. Im Kanton Zürich geht es um ein neues Energiegesetz. In Obwalden wird über ein Referendum gegen das Gesundheitsgesetz abgestimmt, gemäss dem Impfungen für obligatorisch erklärt werden können.

SDA/ij