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Urteil zu Unfall auf GempenMcLaren-Rowdy muss für drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis

Ein BMC-Rennvelofahrer, ein 38-jähriger Familienvater, ist im Juni 2019 von einem damals 23-jährigen McLaren-Fahrer auf Probefahrt frontal erfasst worden.

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Der McLaren-Lenker, der auf der Bergstrecke am Gempen bei Dornach SO vor einer unübersichtlichen Kurve überholt und danach einen entgegenkommenden 38-jährigen Familienvater mit dem Rennrad abgeschossen hat, wandert in den Knast. Durch sein «waghalsiges Überholmanöver» im Juni 2019 habe er sich der «versuchten vorsätzlichen Tötung» und der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gemacht. Der heute 25-jährige Jungunternehmer muss drei Jahre und acht Monate im Gefängnis absitzen und zahlt nebst Parteientschädigungen Verfahrenskosten in Höhe von rund 32’000 Franken. Zu diesem Urteil gelangte das Strafgericht in Dornach am Donnerstag.

Lange Erklärungen musste Gerichtspräsidentin Georgia Marcionelli Gysin nicht finden, um die Tat einordnen zu können, die den entgegenkommenden Rennradfahrer beinahe das Leben gekostet hat; der Familienvater trägt nach dem Unfall lebenslängliche Folgeschäden. «Auf dem fraglichen Streckenabschnitt von nur 140 Metern kann man kein Auto überholen, das mit Tempo 50 bis 60 unterwegs ist. Schon gar nicht zwei, wie der Sportwagenlenker das Manöver anging», hielt die Gerichtspräsidentin fest. «Unabhängig von der Kraft Ihres Autos, unabhängig davon, ob die Mittellinie durchgezogen ist oder nicht – die Strecke ist einfach zu kurz.»

Klare Kollisionsgefahr

So ereignete sich der Unfall schlicht nach physikalischen Gesetzen: Der Mann donnerte auf Probefahrt in einem Sportwagen, den er nicht kannte, mit gegen 100 Sachen in eine unübersichtliche Kurve, die für eine Maximalgeschwindigkeit von 59 km/h ausgelegt ist. So brach das Auto beim Abbremsen nach dem riskanten Überholmanöver unkontrolliert aus und geriet auf die Gegenfahrbahn, wo es den Velofahrer in seiner korrekten Spur frontal erfasste.

Das Argument, die Situation sei fahrlässig falsch eingeschätzt worden, liess das Gericht nicht zu. «Bei Tempo 100 hätte es eine doppelt so lange Strecke gebraucht, um überholen zu können – der Gegenverkehr ist hier nicht einmal eingerechnet», heisst es im Urteil. Und das Gericht kam zum Schluss: «Die Wahrscheinlichkeit einer Kollision war so hoch, dass Sie die Gefahr erkennen mussten.» Zumal der McLaren-Fahrer angab, die Strecke zu kennen.

Purer Egoismus

Der Jungunternehmer habe seinen ausgeliehenen Wagen testen wollen, wobei die anderen Fahrer auf der Bergstrecke einfach genervt hätten und überholt werden mussten. «Ein solches Verhalten ist purer Egoismus», sagte Marcionelli Gysin. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht wiege darum sehr schwer. Auf die erklärenden Aussagen des Junglenkers stützte man sich nicht ab. Sie seien nicht hilfreich, weil sie selbst vor Gericht widersprüchlich gewesen seien.

Für die Tat, die in der Region Basel Bestürzung und eine Grossdemonstration am Gempen ausgelöst hatte, forderte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und zehn Monate Gefängnis. Dass das Gericht die Mindeststrafe von fünf Jahren bei «versuchter vorsätzlicher Tötung» jedoch unterschritten hat, liegt daran, dass man dieses Strafmass für den jungen Menschen als «zu hart» einstufte: Der Täter habe die Konsequenzen seines Handelns nicht beabsichtigt, aber im Rahmen seiner Handlung billigend in Kauf genommen – «Sie liessen es darauf ankommen», erklärte die Richterin den sogenannten «Eventualvorsatz».