Corona-Demo - «Ich muss mich nicht entschuldigen» – Massnahmengegner nach Hitlergruss

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Corona-Demo«Ich muss mich nicht entschuldigen» – Massnahmengegner nach Hitlergruss

Vorletzte Woche zeigte ein Massnahmengegner an einer Corona-Demo in Bern den Hitlergruss – nun nimmt er dazu Stellung und betont, er sei missverstanden worden. SIG-Vorsteher Jonathan Kreutner warnt vor einer bedenklichen Zunahme von Nazivergleichen.

Darum gehts

  • Vorletzte Woche demonstrierten Tausende in Bern gegen die verschärften Corona-Massnahmen.

  • Unter den Teilnehmenden fiel der Hitlergruss von R.C. auf. Im Anschluss an die Demo wurde sein Name in den sozialen Medien veröffentlicht.

  • R.C. nimmt auf seiner Website Stellung zu den Geschehnissen. Entschuldigen dafür will er sich aber nicht.

  • Jonathan Kreutner, Generalsekretär des Schweizerisch Israelitischen Gemeinbunds (SIG), findet den Vergleich zwischen dem Dritten Reich und den Massnahmen-Befürwortern «total unpassend und inakzeptabel».

Mit vermummtem Gesicht und straff gestrecktem rechten Arm zeigte ein Mann inmitten der unbewilligten Corona-Demonstration in Bern vom 8. September während mehreren Sekunden den Hitlergruss. Das Video kursierte auf Social Media und auch verschiedene Medien sowie politische Vereinigungen berichteten darüber. Auf seiner Website nimmt R.C.* (49) nun Stellung: «Ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus, wie viele Aussenstehende vermuteten, ist es nicht.» Damit habe er noch nie etwas zu tun gehabt, so C. «Bei allen jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, welche das so verstanden haben, bitte ich um Verzeihung.»

Wie C. schreibt, sei es ihm nicht bewusst gewesen, was für eine öffentliche Wirkung die Handlung haben könnte. Der Akt sei «eine spontane Reaktion» gewesen und habe sich an eine Gruppe gerichtet, die «mit eindeutigen Gesten» die Teilnehmenden des Protestmarschs gegen die Zertifikatspflicht provozierten. Später im Text betont C., dass es sich gar nicht um einen Hitlergruss gehandelt haben soll: «Ich habe weder den Adolf unselig gegrüsst, noch habe ich meine Zugehörigkeit zu seiner Ideologie geoutet.»

Für den Gruss an sich wolle er sich deshalb nicht entschuldigen, schreibt C. «Ich muss mich nicht entschuldigen für die Geste an sich, weil ich weiss, dass mein Herz rein ist. Meine Absichten sind und waren ehr- und redlich.» Leid tue ihm nur, dass der Umzug durch seine Handlung habe leichter verunglimpft werden können. Mehr noch: C. verlangt eine Entschuldigung dafür, dass er nach seiner rechtsextremen Geste öffentlich geoutet wurde.

Absolute Meinungsfreiheit

Rechtlich gesehen wird die öffentliche Identifizierung von C. wohl ohne Konsequenzen bleiben: «Auf den ersten Blick sehe ich keine Strafbarkeit», sagt Anwalt Martin Steiger, Experte für Recht im digitalen Raum. «In zivilrechtlicher Hinsicht würde bei einer Klage das Gericht abwägen müssen, ob die privaten Interessen am Schutz der Persönlichkeit überwiegen.»

Wer öffentlich den Hitlergruss zeige und sich auch ansonsten in der Öffentlichkeit menschenverachtend präsentiere, dürfte es zudem schwer haben, das Gericht zu überzeugen, so Steiger. «Dabei würde auch nicht helfen, dass sogenannte Massnahmengegner und -gegnerinnen häufig für eine absolute Meinungsfreiheit plädieren, um ihr Verhalten zu rechtfertigen.»

«Ein solcher Vergleich banalisiert die Geschehnisse im zweiten Weltkrieg»

Jonathan Kreutner, Generalsekretär des Schweizerisch Israelitischen Gemeinbunds (SIG), findet den Vergleich zwischen dem Dritten Reich und den Massnahmen-Befürwortern «total unpassend und inakzeptabel»: «Damals wurden Menschen umgebracht und verbrannt, das steht in keinem Vergleich zur jetzigen Situation mit den Corona-Massnahmen. Ein solcher Vergleich banalisiert und schwächt die Geschehnisse im zweiten Weltkrieg ab.» Deswegen tue auch C.’s Entschuldigung nichts zur Sache: «Er hätte es einfach lassen sollen.»

«Leider beobachten wir in den letzten Monaten eine stetige Häufung von Holocaustvergleichen, die mit den Corona-Massnahmen im Zusammenhang stehen », sagt Kreutner. Seit Verkündigung der Covid-Zertifikatspflicht habe es ein neues Level erreicht: «Die Vergleiche haben ein extremes Mass angenommen, jegliche Warnungen nützen nichts.» Und das, obwohl der SIG sogar in Kontakt mit Exponenten der Massnahmen-Skeptiker und -Skeptikerinnen stehe. «Die Äusserungen werden konkreter, jetzt wird von Demonstrierenden bereits der Hitlergruss gezeigt. Das ist extrem bedenklich.»

Kreutner appelliert dahingehend, dass man seiner politischen Meinung auf andere Art und Weise Gehör verschaffen sollte, als mit nationalsozialistischen Vergleichen: «Es ist okay, seine politische Meinung oder Frustration zum Ausdruck zu bringen. Aber man darf dabei nicht mit dem Holocaust argumentieren. Das muss aufhören. Denn irgendwann können dadurch auch antisemitische Handlungen provoziert werden.»

Polizei leitet Erkenntnisse weiter

Man habe den Hitlergruss an der Demo gesehen und Abklärungen eingeleitet, sagt Christoph Gnägi, Chef der Medienstelle der Kantonspolizei Bern, vergangene Woche zu 20 Minuten. Der Hitlergruss – also die Geste an sich – sei in der Schweiz nicht verboten, sondern kontextabhängig. Strafbar ist der Akt nur, wenn damit öffentlich für die Nazi-Ideologie geworben wird, wenn er gezielt gegen Personen wegen deren rassistischen Zuschreibungen, Ethnie oder Religion eingesetzt wird oder wenn er gegen ihre Menschenwürde gerichtet ist.

«In diesem Zusammenhang leiten wir unsere Erkenntnisse zur rechtlichen Beurteilung an die Staatsanwaltschaft weiter», so Gnägi. An der gleichen Demonstration habe man ein Plakat bemerkt, das unter anderem mit Hakenkreuzen versehen war. Auch hier gelte, dass das Symbol an sich nicht verboten sei, sondern der Kontext eine Rolle spiele. «Im Verlauf des Abends wurde eine Kontrolle durchgeführt und das Plakat konfisziert.» Auch dieser Vorfall werde an die Staatsanwaltschaft rapportiert, sagt Gnägi.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Antisemitismus betroffen?

Hier findest du Hilfe:

GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Hast du oder hat jemand, den du kennst, Mühe mit der Coronazeit?

Hier findest du Hilfe:

BAG-Infoline Coronavirus, Tel. 058 463 00 00

BAG-Infoline Covid-19-Impfung, Tel. 058 377 88 92

Dureschnufe.ch, Plattform für psychische Gesundheit rund um Corona

Safezone.ch, anonyme Onlineberatung bei Suchtfragen

Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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