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Pressekonferenz des BundesratsZwei Tests und drohende Busse – Einreise wird umständlicher

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Personen, die nicht von Covid-19 genesen oder nicht geimpft sind, wird die Einreise in die Schweiz ab Montag umständlicher und auch teurer.

  • Sie müssen bei der Einreise einen negativen Test vorzeigen. Vier bis sieben Tage später wird ein zweiter Test fällig.

  • Dies gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und unabhängig davon, aus welchem Land man kommt.

  • Neu müssen alle einreisenden Personen – ob sie nun geimpft, genesen oder getestet sind – das elektronische Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen.

  • Wer das Passagier-Lokalisierungsformular nicht ausfüllt, riskiert 100 Franken Busse.

  • Fehlt der Testnachweis, wird eine Ordnungsbusse von 200 Franken fällig.

  • Was die Gratistests anbelangt, so scheint der Bundesrat hart bleiben zu wollen. Berset stellt allerdings Ausnahmen in Aussicht.

Gut zu wissen: Die Corona-Zahlen im Dashboard, der Impf-Monitor, die Auslastung der Spitäler, der internationale Corona-Ticker.

Alain Berset wurde an der Pressekonferenz auf die von der «Weltwoche» gegen ihn erhobenen Vorwürfe angesprochen. Im Video sehen Sie, was der Gesundheitsminister dazu sagte.

Zusammenfassung

Aus Sicht der Kantone sprechen die Erfahrungen nach den Sommerferien für die neuen Einreiseregeln, die der Bundesrat am Freitag in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen hat. Allerdings werde es schwierig sein, den Nachweis eines zweiten Tests nach der Einreise zu kontrollieren und durchzusetzen.

Die Kantone hatten aus diesem Grund vom Bundesrat eine zentralisierte Lösung für die Meldung des zweiten Tests gefordert, wie die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -Direktoren (GDK) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Der Bund habe aber davon abgesehen.

Die Kantone würden daher nun mittels Stichproben überprüfen müssen, ob sich die nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen nach der Einreise auch wirklich ein zweites Mal getestet haben lassen. Die Variante mit einer wiederholten Testung von nicht-genesenen und nicht-geimpften Einreisenden sei aber gegenüber der Variante mit Quarantäne klar bevorzugt worden.

Zertifikate für Touristen

Laut Berset will der Bundesrat Touristinnen und Touristen ohne Schweizer Zertifikat in einer Übergangsphase ermöglichen, bei einem Besuch in einem Restaurant oder Ähnlichem alternative Impf-, Test- oder Genesungsnachweise vorzulegen. Diese Phase dauere bis zum 10. Oktober.

Zurzeit sei eine interdepartementale Arbeitsgruppe zusammen mit den Kantonen daran, Kontaktstellen festzulegen, an die sich Einreisende wenden können, die das Schweizer Covid-Zertifikat möchten, sagte Berset. Eine Liste werde im Anschluss veröffentlicht.

Ende

Die Pressekonferenz ist beendet. Vielen Dank für Ihr Interesse. Hier folgt eine Zusammenfassung.

Frage: Nimmt der soziale Druck auf den Bundesrat weiter zu?

«Das ist die schlimmste Krise an der Gesundheitsfront, die wir seit 100 Jahren erlebt haben», antwortet Alain Berset. Seit 18 Monaten mache die Schweiz eine schwierige Zeit durch. «Und die Krise ist noch nicht vorbei.» Doch die Pandemie könne nur gemeinsam bewältigt werden. «Wir wollen das Beste für unsere Bevölkerung und unser Land. Die Impfstoffe sind der beste Weg, aus der Krise zu finden», sagt der Bundesrat.

Frage: Was ist mit Personen, die mit dem russischen Vakzin geimpft sind?

Laut dem Bundesrat müssen Personen, die im Ausland geimpft wurden und ein Schweizer Zertifikat beantragen, mit einem zugelassenen Vakzin geimpt sein. Neben den Vakzinen von Moderna und Biontech zählt dazu auch der Impfstoff von AstraZeneca. Der russische sowie der chinesische Impfstoff sind in der Schweiz jedoch nicht zugelassen.

«Wir orientieren uns in dieser Frage an der EU», sagt Berset. Es gebe aber Impfstoffe, die nicht anerkannt werden können und für die auch kein Schweizer Zertifikat ausgestellt werden wird. «Personen, die mit einem solchen Vakzin geimpft wurden, müssen sich regelmässig testen lassen.»

Frage: Was ist mit Personen in den Grenzgebieten?

Menschen, die aus Regionen in Nachbarländern einreisen, die nahe der Landesgrenzen liegen, müssen das elektronische Einreiseformular nicht ausfüllen. Diese Ausnahme gilt beispielsweise für Einkaufstouristen und -touristinnen.

«Ebenso wie für Grenzgänger wird es für Personen aus grenznahen Gebieten Ausnahmen geben», antwortet Alain Berset auf die Frage eines Journalisten. Der Bund habe dafür Regionen definiert, die von der Ausnahme betroffen sind. «Alle grenznahen Gebiete hätten eine höhere Impfquote als die Schweiz», so Berset. «Auch das hat bei dem Entscheid eine Rolle gespielt.»

«Sie müssen sich die Schweiz und die Grenzregionen in den Nachbarländern als grüne Zone vorstellen», sagte Christian Bock, Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), am Freitag in Bern vor den Medien. Wer sich innerhalb dieses Gebietes bewege, müsse kein Formular ausfüllen.

Frage: Welche Gründe sprechen gegen Gratis-Tests?

«Der Entscheid gegen Gratis-Tests ist nicht vom Himmel gefallen», antwortet Alain Berset. Die Kosten für die Tests würden natürlich eine Rolle spielen. «Die genauen Zahlen habe ich jetzt nicht zur Hand, aber es handelt sich dabei um viele hundert Millionen Franken», sagt Berset. «Insbesondere im Hinblick auf den kommenden Winter.»

Frage: Wie steht der Bundesrat zur Zertifikatspflicht an Hochschulen?

Verschiedene Universitäten und Hochschulen in der Schweiz haben in dieser Woche die Einführung der Zertifikatspflicht beschlossen. Gegner des Zertifikats sehen darin das Recht auf Bildung bedroht.

Laut Berset hat der Bundesrat den Kantone bereits Anfang Juli vorgeschlagen, Tests beim Unterricht an Hochschulen anzuwenden. Dies sei damals bei den Kantonen schlecht angekommen. «Nun haben die Universitäten und Hochschulen gelernt, mit dem Virus umzugehen», sagt berset.

Michael Gerber vom BAG ergänzt, dass «Universitäten und Hochschulen einem öffentlichen Bildungsauftrag nachgehen». Einige würden daher eine gemischte Unterrichtsform zwischen Präsenz- und Online-Vorlesungen anbieten.

Zum Thema: Keine Abstandsregeln, Keine ZertifikatspflichtDozenten kritisieren Corona-Lockerungen an der Uni Zürich

Die Fallzahlen steigen, doch im Herbstsemester dürfen Vorlesungssäle bis zum letzten Platz gefüllt werden.

Frage: Was sagt Berset zu den Vorwürfen der «Weltwoche»?

Auf eine Frage zu neuen Vorwürfen der «Weltwoche» im bereits bekannten Erpressungsfall will Bundesrat Alain Berset nicht eingehen. Er habe sich zu diesem Fall bereits geäussert, so der Gesundheitsminister.

Auch als Thomas Knellwolf von der Redaktion Tamedia beim Bundesrat nachhakt, verweist er auf die bereits früher gemachten Aussagen zum Fall.

Frage: Steht schon fest, dass Corona-Tests länger gratis bleiben?

Der Bundesrat prüft, ob eine Rückkehr zu Gratistests für asymptomatische Personen angezeigt ist. «Wir suchen nach Lösungen», sagt Alain Berset.

Laut Berset führen die kostenpflichtigen Tests per 1. Oktober für gewisse Gruppen von Personen zu Problemen. Störend sei die Situation insbesondere für einfach geimpfte Personen, die auf ihre zweite Impfung warten. Der Bundesrat sei deshalb «offen für Anpassungen der Regeln für die kommenden Wochen und Monate». Er werde «bald entscheiden.»

«Die neuen Regeln sind kein Patentrezept», sagt Berset. Es brauche aber neue Massnahmen, um Spitäler vor einer Überlastung zu schützen. Unentschlossene ruft Berset erneut zur Impfung auf.

«Es ist nicht die Aufgabe der Allgemeinheit, die Testkosten der Umgeimpften zu übernehmen»

Zum Schluss seiner Ausführungen äussert sich Alain Berset auch zu den Gratis-Tests. Ab dem 1. Oktober will der Bund keine Kosten mehr für Corona-Tests für das Zertifikat übernehmen. Regelmässige Massentests in Schulen, finanziert weiterhin der Bund.

Nach dem Beschlusss forderten die Grünen, die SP und die Mitte im «Blick» jedoch, dass der Bund die Corona-Tests nach dem 1. Oktober weiterhin übernehmen soll. Laut Berset wird der Bundesrat noch einmal darüber beraten. «Aber es ist nicht mehr die Aufgabe der Allgemeinheit, die Testkosten der Umgeimpften zu übernehmen», sagt der Gesundheitsminister. «Die Tests helfen uns nicht, aus der Krise herauszukommen, sondern die Impfstoffe.»

Zertifikat für Touristen und Auslandschweizerinnen

Eine weitere Nueerung betrifft Touristen und Auslandschweizerinnen: Ab dem 20. September können Personen, die im Ausland geimpft worden sind, ein Schweizer Covid-Zertifikat erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der entsprechende Impfstoff zugelassen wurde. «Personen, die sich im Ausland mit AstraZeneca impfen liessen, können nun ein Covid-Zertifikat erlangen», sagt Berset.

Zum Thema: Impf-Ärger bei AuslandschweizerinnenSie fühlt sich von der Schweiz «regelrecht veräppelt»

Nach langem Warten können sich Zehntausende in ihrer alten Heimat impfen lassen. Doch damit beginnen neue Probleme, wie das Beispiel einer jungen Journalistin zeigt.

Kantone skeptisch wegen Kontrollaufwand

Aus Sicht der Kantone sprechen die Erfahrungen nach den Sommerferien für die neuen Einreiseregeln, die der Bundesrat am Freitag in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen hat. Allerdings werde es schwierig sein, den Nachweis eines zweiten Tests nach der Einreise zu kontrollieren und durchzusetzen.

Die Kantone hatten aus diesem Grund vom Bundesrat eine zentralisierte Lösung für die Meldung des zweiten Tests gefordert, wie die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -Direktoren (GDK) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Der Bund habe aber davon abgesehen.

Die Kantone würden daher nun mittels Stichproben überprüfen müssen, ob sich die nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen nach der Einreise auch wirklich ein zweites Mal getestet haben lassen. Die Variante mit einer wiederholten Testung von nicht-genesenen und nicht-geimpften Einreisenden sei aber gegenüber der Variante mit Quarantäne klar bevorzugt worden.

«Die Regeln gelten auch für Velofahrer»

Nun erläutert Berset die neuen Corona-Regeln für die Einreise in der Schweiz (Details dazu finden Sie weiter unten im Ticker im Beitrag von 15 Uhr).

Ab dem kommenden Montag, 20. September, müssen alle Einreisenden einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. «Diese Regeln gelten für alle Rückkehrer, die kein 3G-Zertifikat vorweisen können – auch für Velofahrer», betont Berset. Zusätlich muss jede Person ein Einreiseformular ausfüllen.

«Die Situation an der Infektionsfront hat sich etwas beruhigt»

Die Pressekonferenz beginnt. «Die Situation an der Infektionsfront hat sich etwas beruhigt.», sagt Bundesrat Alain Berset. «Wir können feststellen, dass sich die Lage vor allem in jenen Regionen stärker entspannt, in denen regelmässig Tests stattfinden – vor allem in Schulen.»

Die Intensivstationen seien aktuell zu 79 Prozent ausgelastet. 31 Prozent der Patienten seien mit dem Coronavirus infiziert. «Trotz der stabilen Lage müssen wir weiterhin darauf achten, dass die Spitäler nicht überfordert werden.»

Nach Ferienrückkehr sind zwei Tests vorgeschrieben

Für Personen, die nicht von Covid-19 genesen oder nicht geimpft sind, wird die Einreise in die Schweiz ab Montag umständlicher und auch teurer. Sie müssen bei der Einreise einen negativen Test vorzeigen. Vier bis sieben Tage später wird ein zweiter Test fällig.

Der Bundesrat will so verhindern, dass wegen Rückkehrern aus den Herbstferien die Ansteckungen mit dem Coronavirus zunehmen, so wie es nach den Sommerferien passiert ist. Daten der Kontaktverfolgung hätten gezeigt, dass auch Reiserückkehrer zu dieser besorgniserregenden Lage beigetragen hätten, teilte der Bundesrat am Freitag mit.

Wegen der hochansteckenden Delta-Variante könnten die Fallzahlen regional sehr rasch steigen, schreibt der Bundesrat. Eine periodisch nachgeführte Liste mit Risikoländern sei deshalb nicht mehr sinnvoll. Der Bundesrat greift deshalb auf andere grenzsanitarische Massnahmen zurück.

Einreiseformular obligatorisch

  • Ab Montag müssen alle, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, bei der Einreise einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen.

  • Dies gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und unabhängig davon, aus welchem Land man kommt.

  • Heute besteht die Testpflicht nur für Flugreisen.

  • Vier bis sieben Tage nach der Einreise müssen sich mit einem negativen Test ins Land gekommene Personen noch einmal testen lassen und den Test bezahlen.

  • Das Resultat muss dem zuständigen Kanton übermittelt werden.

  • Diese Testpflicht gilt für jene, die bei der Einreise weder Impfung noch Genesung haben nachweisen können.

Der Bundesrat hatte – um erneut steigende Fallzahlen nach den Herbstferien zu verhindern – in einer Konsultation den doppelten Test und eine Variante mit Einreisetest und einer Quarantänepflicht zur Diskussion gestellt.

Verzicht auf Quarantäne

Aufgrund der Ergebnisse entschied sich die Landesregierung nun für die Variante mit den zwei Tests. Sie dürfte praxisnaher sein und für die Kantone weniger Aufwand bringen, wie es in der Mitteilung hiess.

  • Neu müssen allerdings alle einreisenden Personen – ob sie nun geimpft, genesen oder getestet sind – das elektronische Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen.

  • Damit sollen die Kantone mit Stichproben überprüfen können, ob Personen, die den zweiten Test durchführen müssen, dies tatsächlich getan haben.

  • Allerdings gibt es Ausnahmen von der Test- und Formularpflicht: Sie gelten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Transitreisende, die in der Schweiz keinen Zwischenhalt machen, Personen, die beruflich Güter und Personen transportieren, sowie unter 16-jährige Kinder und Jugendliche.

Risikobasierte Kontrollen

Ob die Regeln befolgt werden, soll mit «risikobasierten Kontrollen» im Grenzverkehr überprüft werden. Einreisende ohne Test müssen diesen umgehend nachholen. Auch die Kantone sind in der Pflicht: Sie müssen mit Stichproben überprüfen, ob weder geimpfte noch genesene Eingereiste den zweiten vorgeschriebenen Test gemacht haben.

Die Sanktionen hat der Bundesrat ebenfalls festgelegt:

  • Fehlt der Testnachweis, wird eine Ordnungsbusse von 200 Franken fällig.

  • Wer das Passagier-Lokalisierungsformular nicht ausfüllt, riskiert 100 Franken Busse.

  • Fluggesellschaften und Fernbusunternehmen müssen prüfen, ob Formulare, Zertifikate und Testnachweise vorliegen.

Gleich bleiben die Einreisebestimmungen: Alle Länder ausserhalb des Schengen-Raumes, die nicht auf der Liste des Staatssekretariats für Migration (SEM) stehen, gelten als Risikoländer. Für Drittstaatenangehörige ohne Impfung, die aus Risikoländern einreisen, gelten wie bisher Beschränkungen für die Einreise.

Covid-Zertifikat für im Ausland Geimpfte und Genesene erhältlich

Das Schweizer Covid-Zertifikat gibt es ab Montag auch für in die Schweiz einreisende Personen, die sich im Ausland gegen das Coronavirus haben impfen lassen oder genesen sind. Voraussetzung ist, dass der gespritzte Impfstoff in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen ist.

So hat es der Bundesrat an seiner Sitzung am Freitag festgelegt. Das Zertifikat soll so auch für Touristinnen und Touristen erhältlich sein. Jeder Kanton muss eine Kontaktstelle festlegen, an die sich Einreisende wenden können, die das Schweizer Covid-Zertifikat möchten. Der Bund wird diese Stellen auf einer Webseite aufführen.

Die EMA hat bisher die Impfstoffe von Pfizer/Biontech, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson zugelassen. Weitere sind in Prüfung, darunter der russische Impfstoff Sputnik V.

Nach Angaben des Herstellers ist Sputnik V in über sechzig Ländern zugelassen; in der EU verwenden ihn Ungarn und die Slowakei auch ohne Zulassung der EMA. Der Bundesrat merkt an, dass die Schweiz den Zugang zum Zertifikat nicht auf alle WHO-Impfstoffe ausdehnen will.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Sie gelten für in die Schweiz zurückkehrende Auslandschweizerinnen und -schweizer, in der Schweiz berufstätige EU-Drittstaatenangehörige, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, akkreditiertes diplomatisches Personal sowie Studentinnen und Studenten.

Zurzeit sind nur die Zertifikate der am EU Digital Covid Certificate angeschlossenen Länder mit dem Schweizer System kompatibel. Die Umsetzung der Zertifikatserteilung für weitere im Ausland Geimpfte und Genesene wird von einer Arbeitsgruppe des Bundes, den Kantonen und weiteren Stellen – unter anderem betreffend Datenschutz – begleitet.

Ziel sei eine möglichst effiziente, schlanke, und kundenorientierte Lösung, schreibt der Bundesrat dazu. In einer Übergangszeit bis 10. Oktober dürfen statt Zertifikate auch ausländische Impfnachweise vorgezeigt werden, zum Beispiel der Impfausweis der WHO.

Erweiterte Zertifikatspflicht

Lesen Sie zum Thema: Das gilt in den Herbstferien für Reisende

Wer nur einfach geimpft ist statt doppelt, muss im Ausland mit Unannehmlichkeiten rechnen: Gondeltourismus in Venedig.

Wer in die Ferien geht, muss sich auf neue Regeln einstellen. Die Corona-Bestimmung für die Schweiz und das Ausland in der Übersicht.

Ausgangslage

Quarantäne oder zwei Tests? Der Bundesrat entscheidet am Freitag über die Regeln, die ab Montag für die Einreise in die Schweiz gelten. Für Personen, die nicht genesen oder geimpft sind, wird das Reisen in den Herbstferien anspruchsvoller und auch teurer (Lesen Sie dazu: Aus Angst vor der Quarantäne stornieren Touristen ihre Reise).

Ab Montag müssen alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, für die Einreise in die Schweiz einen negativen Test vorweisen. Dies beschloss der Bundesrat bereits vor einer Woche. Der negative Testnachweis wird für die Einreise mit allen Verkehrsmitteln verlangt. Heute besteht eine Testpflicht nur für Flugreisen.

Zusätzlich müssen nicht geimpfte oder genesene Personen ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen, das Passagier-Lokalisierungsformular, das in vielen EU-Staaten schon heute Pflicht ist (Das müssen Sie wissen: Wo überall das Zertifikat kontrolliert wird).

Eine Frau weist beim Check-in am Flughafen Henri-Coanda in Rumänien ihr Covid-Zertifikat vor. (13. August 2021)

Zwei Varianten in Diskussion

Entscheiden wird sich der Bundesrat noch für eine von zwei Varianten. Bei der ersten Variante muss nach vier bis sieben Tagen ein zweiter Test gemacht werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss an die Kantonsbehörden übermittelt werden.

Bei der zweiten Variante müssen nicht geimpfte oder genesene Personen nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Test aufgehoben werden.

Die Einhaltung der neuen Einreiseregelungen soll nach dem Willen des Bundesrats verstärkt kontrolliert, Verstösse mit Bussen sanktioniert werden (Problem für Ungeimpfte: Firmen zittern wegen Einreisequarantäne).

Die Kantone wollten sich in der Konsultationsphase nicht in die Karten schauen lassen. Die Kantonsregierungen richteten ihre Stellungnahmen direkt an den Bund, hiess es bei der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK).

Umstrittenes Ende der Gratis-Tests

Neben den Reise-Regeln dürfte im Bundesrat nochmals ein Entscheid von Ende August thematisiert werden. Damals beschloss der Bundesrat, dass die Kosten für die Corona-Tests ab dem 1. Oktober für asymptomatische Personen nicht mehr vom Bund übernommen werden. (Lesen Sie unser Interview zur Zertifikatspflicht: Abschaffung der Gratistests für oberste Ethikerin «problematisch»)

Im Bundeshaus formierte sich seit der Ausweitung der Zertifikatspflicht Widerstand gegen diesen Entscheid. Grüne, SP, Mitte-Partei und SVP verlangen, dass der Bundesrat auf den Entscheid zurückkommt und die Tests für alle kostenlos bleiben.

Der Bund bezahlt heute 47 Franken an Ärzte, Apotheken und Veranstalter, die Antigen-Schnelltests durchführen. Die Kosten für die Tests dürften für Selbstbezahlende höher ausfallen. Es wird mit 50 Franken bis 70 Franken gerechnet.