«Ich mache Gegenkampagne» - Warum dieser Vermieter nur Ungeimpfte in sein Haus lässt

Publiziert

«Ich mache Gegenkampagne»Warum dieser Vermieter nur Ungeimpfte in sein Haus lässt

Nur unter einer Bedingung dürfen Mieterinnen oder Mieter in das Haus von Philip Schlup ziehen: Sie müssen ungeimpft sein. Kontrolliert wird dies mit einem Blick in die Augen.

Darum gehts

  • In das Haus von Philip Schlup dürfen nur Ungeimpfte ziehen.

  • Dies ist ausdrücklich in seinem Inserat vermerkt.

  • Er will somit dem Impfzwang entgegenwirken.

  • Beim Mieterverband Schweiz habe man von so einem Kriterium noch nie etwas gehört.

Vermieter Philip Schlup bietet: vier Zimmer, ein Bad, einen eigenen Parkplatz für 1500 Franken. Und sucht dafür: Ungeimpfte. In sein Haus in Aegerten BE dürfen nur Menschen ohne COVID-19-Impfung ziehen, was auch ausdrücklich in seinem Inserat auf Facebook vermerkt ist. Als er die Anzeige zum ersten Mal aufgeschaltet hatte, war ungeimpft kein Kriterium. Damals meldeten sich 60 Interessenten. Als Schlup die Wohnung wenig später erneut ausschreiben muss, müssen Interessenten laut Inserat «ungeimpft» sein – knapp 30 Bewerberinnen und Bewerber haben sich daraufhin noch gemeldet.

«Es haben sich querbeet Menschen auf das Inserat gemeldet, von jeder Altersgruppe und vom ganzen politischen Spektrum», sagt Schlup, der sich selber als Querdenker bezeichnet. «Aber was alle gemeinsam haben: Sie sind misstrauisch gegenüber der Politik.» Langsam kristalliere sich sogar ein passender Kandidat für die Wohnung heraus.

Kontrollieren würde Schlup die Kandidaten nicht: «Wenn ich ihnen in die Augen sehe, dann merke ich, ob jemand ein Lügner ist.» Er erzählt: «Es kam sogar eine geimpfte Frau vorbei und meinte, das wäre ungerecht.» «Ich bin mir sicher, in Zukunft darf man nur noch geimpft ins Theater, geimpft ins Kino oder geimpft zum Fussballmatch. Ich mache hier Gegeninitiative: Bei mir dürfen nur Ungeimpfte kommen!»

«Das geht den Vermieter gar nichts an»

Thomas Oberle vom Hauseigentümerverband Schweiz wundert sich: «Von so einem Kriterium habe ich noch nie etwas gehört.» «Aber rechtlich gesehen befinde sich Schlup im legalen Rahmen: Da es seine Wohnung ist, darf er auch entscheiden, wer einzieht. Das Kriterium verstösst so gegen kein Gesetz.» Würde ein Vermieter oder eine Vermieterin beispielsweise jedoch explizit nur Schweizerinnen oder Schweizer als Mieter wünschen, könnte diese Forderung gegen das Anti-Rassismusgesetz verstossen.

Ein Mieter oder eine Mieterin kann mit Zertifikat oder Impfbüchlein schnell beweisen, dass er oder sie geimpft ist. Die Tatsache, dass man ungeimpft ist, lässt sich jedoch schwerer aufzeigen. «Wenn der zukünftige Mieter oder die zukünftige Mieterin über deren Impfstatus lügt, ist das auch kein zulässiger Kündigungsgrund», sagt Oberle. Das wäre zum Beispiel anders, wenn gegen ein eingewilligtes Rauchverbot verstossen wird.

Mietverband rät zur Notlüge

Auch wenn Schlup legal handle, findet Thomas Oberle jedoch: «Eigentlich geht mein Impfstatus den Vermieter oder die Vermieterin gar nichts an.» Müssten Interessentinnen und Interessenten auf dem Anmeldeformular sogar «ungeimpft» ankreuzen, wäre dies aus datenschutzrechtlichen Gründen problematisch.

Das Juristenteam des Schweizer Mieterverbandes schätzt die Frage nach Ungeimpftheit gar als unzulässig ein. «Als Mietinteressentin oder Mietinteressent bleibt einem aber meistens nichts anderes übrig, als auch unzulässige Fragen zu beantworten. Sonst hat man meistens keine Chance auf eine Wohnung.» In so einem Fall hat der Interessent oder die Interessentin ein «Recht auf Notlüge».

Das sind deine Rechte als Mieterin oder Mieter

  • Du darfst bestimmen, wer in deine Wohnung kommt. Der Vermieter oder die Vermieterin darf die Wohnung nicht ohne konkreten Anlass und ohne Vorankündigung inspizieren – und schon gar nicht in deiner Abwesenheit.

  • Du darfst deine Mietkaution in Raten zahlen.

  • Du kannst entscheiden, wieviele Gäste du einlädst, diese müssen sich aber an die Hausordnung halten.

  • Du darfst Nägel in die Wand schlagen, um deine Bilder und Möbel anzubringen. Auch Bohren ist erlaubt.

Das sind deine Rechte als Vermieterin oder Vermieter

  • Du darfst dem Mieter oder der Mieterin kündigen, wenn du die Wohnung für dich oder für ein Familienmitglied brauchst – aber nur wenn das fristgerecht passiert.

  • Du darfst alle Betriebskosten – ausser die für die Verwaltung – deinem Mieter oder deiner Mieterin in Rechnung stellen.

  • Du musst nicht für die Kosten von Tür- oder Briefkastenschildern aufkommen, wenn der Mieter oder die Mieterin eine einheitliche Beschilderung wünscht.

Hast du oder hat jemand, den du kennst, Fragen zu Miete oder Vermietung?

Hier findest du Hilfe:

Mietrecht.ch, Schlichtungsstellen nach Region

Mieterinnen- und Mieterverband, Tel. 0900 900800 (kostenpflichtig)

Casafair, Hauseigentümerverband

HEV Schweiz, Hauseigentümerverband

Aktivier jetzt den Bern-Push!

Nur mit dem Bern-Push von 20 Minuten bekommst du die aktuellsten News aus der Region Bern, Freiburg und Solothurn blitzschnell auf dein Handy geliefert.

Und so gehts: In der 20-Minuten-App tippst du rechts unten auf «Cockpit». Dort auf «Mitteilungen» und dann «Weiter». Dann markierst du bei den Regionen «Bern», tippst noch einmal «Weiter» und dann «Bestätigen». Voilà!

My 20 Minuten

Als Mitglied wirst du Teil der 20-Minuten-Community und profitierst täglich von tollen Benefits und exklusiven Wettbewerben!

Deine Meinung

174 Kommentare