Neue Bestimmungen - Diese Regeln gelten ab heute bei der Einreise nach Deutschland

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Neue BestimmungenDiese Regeln gelten ab heute bei der Einreise nach Deutschland

Aus der Schweiz darf man für Kurz-Aufenthalte weiterhin ohne zusätzliche Auflagen einreisen. Alles, was länger als 24 Stunden dauert, unterliegt aber neuen Bestimmungen.

Darum gehts

  • Deutschland verschärft die Einreise.

  • Personen aus der Schweiz dürfen für Aufenthalte von maximal 24 Stunden ohne zusätzliche Auflagen einreisen.

  • Wer länger bleiben möchte, muss sich aber an neue Regeln halten. Wir haben die wichtigsten zusammengetragen.

Am Freitagmorgen kommt die Meldung aus Berlin, dass Deutschland bereits ab diesem Wochenende die Einreiseregeln verschärfen will. Für Einreisende aus der Schweiz ändert sich jedoch für Aufenthalte von maximal 24 Stunden vorläufig nichts. Dies bestätigt das Bundesministerium für Gesundheit auf Anfrage von 20 Minuten. Wer also über die Grenze zum Einkaufen will, kann dies weiterhin ohne zusätzliche Auflagen tun. Deutschland betrachtet die Schweiz zurzeit nämlich – im Gegensatz beispielsweise zu den Niederlanden – nicht als «Hochinzidenzgebiet».

Der Europa-Park in Rust (D) hat bereits kurz nach der Meldung am Freitag zu den neuen Einreisebestimmungen in Deutschland einen Rückgang bei den gebuchten Übernachtungen von Besucherinnen und Besuchern aus der Schweiz festgestellt. Dies bestätigt die Betreibergesellschaft gegenüber 20 Minuten.

Für Grenzübertritte aus anderen Ländern sowie für Personen aus der Schweiz, die länger im Land bleiben möchten, ändert sich ab Sonntag jedoch einiges. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen:

Was bringt die allgemeine Testpflicht mit sich?

Wer nach Deutschland einreisen will und mindestens zwölf Jahre alt ist, muss ab Sonntag nachweisen, dass er gegen das Coronavirus geimpft, von der Krankheit genesen oder getestet ist. Das gilt für alle Länder und unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.

Muss der Test vor der Einreise gemacht werden?

Ja. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses muss auf Verlangen der Behörden bei der Einreise vorgelegt werden.

Welche Anforderungen muss der Test erfüllen?

Der Test muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache abgefasst sein – und in Papierform oder digital vorgelegt werden.

Wie wird die Testpflicht kontrolliert?

Auf Flughäfen müssen die Passagiere schon jetzt einen negativen Corona-Test bei der Einreise nach Deutschland vorlegen. An Bahnhöfen und auf den Strassen in den Grenzgebieten soll es aber nur stichprobenartige Kontrollen geben.

Wie werden die einzelnen Länder eingestuft?

Künftig wird es nur noch zwei Kategorien zur Einstufung von Ländern und Regionen geben: Hochrisiko- und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der «einfachen» Risikogebiete entfällt.

Wie sehen die Quarantäneregeln aus?

Bei der Rückkehr aus Hochrisikogebieten müssen Ungeimpfte eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines Testnachweises beendet werden kann. Wer jünger als zwölf Jahre ist, kann ohne einen Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne beenden.

In Virusvariantengebieten gilt weiter grundsätzlich die 14-tägige, nicht verkürzbare Absonderungspflicht für alle. Die Quarantänepflicht entfällt für Geimpfte und Genesene, wenn das Variantengebiet, aus dem sie einreisen, nach der Einreise und während der Quarantäne zu einem Hochinzidenz- oder Risikogebiet herabgestuft wird.

Bleibt es bei der Einreiseanmeldung?

Ja. Die digitale Einreiseanmeldung muss jeder vornehmen, der aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreist.

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(AFP/pme)

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