Prügelattacke filmen lassen: Das Kriminalgericht schickt einen 20-Jährigen ins Gefängnis und verweist ihn des Landes. Dass er einen Angriff auf einen Kollegen filmen liess, wurde als Gewaltverherrlichung eingestuft.Körperverletzung, Angriff, Nötigung: Ein 20-jähriger Mann ist vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden.
Zur Anklage gebracht worden waren Taten aus den Jahren 2018 und 2019. Am schwersten wog ein Vorfall im Juni 2019, den das Gericht als versuchte schwere Körperverletzung einstufte. Der Beschuldigte drosch mit Fäusten und Füssen auf einen Kollegen ein. Dieser erlitt Verletzungen an Schädel, Brustkorb sowie im Bereich des Rumpfes.Von der Tat gibt es ein Video, das der Beschuldigte von einem weiteren anwesenden Kollegen machen liess und seinem Opfer zugeschickt hat.
Wau Landesverweis ... lol ... wetten, er wird bleiben oder wieder kommen ... versprochen ... zuviele Gesetzeslücken, die erlauben zu bleiben ...
Zuerst ins Gefägnis und dann ausgeschafft Warum nicht direkt in den Flieger?
Och ein armes an Leib und Leben bedrohtes Huscheli.
Hoffentlich stimmt das, oder ist es wieder nur eine Volksberuhigung!
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