Das müssen Touristen und Rückkehrer jetzt wissen

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Neues Test-RegimeDas müssen Touristen und Rückkehrer jetzt wissen

Kann ich ins Flugzeug ohne Test? Gibts eine Busse an der Grenze? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Darum gehts

  • Der Bundesrat hat am Mittwoch eine neue Teststrategie vorgestellt.

  • Dabei hat er auch die Einreisebestimmungen sowie die Quarantäne-Regeln angepasst.

  • Das sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche neuen Einreiseregeln hat der Bundesrat beschlossen?

Wer ab dem 8. Februar in die Schweiz aus einem Risikogebiet (siehe Liste oben) einreist, muss einen negativen PCR-Test vorlegen – auch wenn die Einreise auf dem Landweg passiert. Danach ist eine zehntägige Quarantäne vorgeschrieben, die allerdings nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Antigentest auf eigene Kosten beendet werden kann.

Welche Regeln gelten, wenn ich mit dem Flugzeug in die Schweiz einreise?

Alle Reisenden müssen ab dem 8. Februar schon beim Einstieg ins Flugzeug einen negativen PCR-Test vorlegen – selbst wenn sie nicht aus einem Risikogebiet in die Schweiz einreisen. Für die Kontrolle ist die Airline zuständig. Wer keinen Test hat, dem muss das Flugpersonal den Eintritt verweigern.

Was sagt die Swiss zu den neuen Regeln?

«Die neuen Bestimmungen werden grosse Auswirkungen auf den Schweizer Luftverkehr haben», sagt ein Swiss-Sprecher. In welchem Ausmass, könne man noch nicht sagen. Man arbeite derzeit daran, Fluggästen eine Übersicht von Testcentern an den Destinationen anzubieten. Wie die Kontrollen im Flugzeug genau durchgeführt werden, analysiert die Swiss derzeit. Immerhin eine gute Nachricht: Wer keinen Test vorweisen kann, dessen Flug verfällt nicht. «Passagiere haben die Möglichkeit, den Flug umzubuchen.»

Was, wenn ich auf dem Landweg ohne Test einreise?

Wer in die Schweiz einreist und keinen Test vorweisen kann, muss sich unverzüglich nach der Einreise auf eigene Kosten testen lassen und in Quarantäne. Die Behörden führen an den Grenzen «risikobasierte Kontrollen» durch. Wer aufgegriffen wird, den melden die Behörden an die Kantone weiter. Es drohen Ordnungsbussen von 200 Franken.

Wie komme ich im Ausland an einen PCR-Test?

Die Test-Regimes im Ausland unterscheiden sich stark. Gerade an den Flughäfen gibt es jedoch bereits Möglichkeiten, speziell für die Ausreise einen PCR-Test zu machen. In Deutschland und Österreich gibt es an den meisten Flughäfen Testcenter für Reisende, wo kostenpflichtige Tests auch bei Symptomlosen durchgeführt werden. Teils müssen sich Reisende vorher online anmelden. Ganz günstig ist dies nicht: Am Flughafen Berlin kostet beispielsweise ein Test 59 Euro, in Wien 99 Euro.

Wer ist von der Schweizer Test- und Quarantänepflicht ausgenommen?

Die Ausnahmeliste ist lang. Nicht zum Test und in die Einreisequarantäne müssen beispielsweise Diplomaten, Gesundheitspersonal, Grenzgänger, Transitpassagiere, Durchreisende oder Sportler, die an einem Wettkampf mit Schutzkonzept teilgenommen haben. Oder auch Personen, die aus «wichtigen beruflichen Gründen» einreisen.

Die Parteipräsidenten, allen voran Jürg Grossen, forderten jüngst ein umfassendes Test-Konzept an der Grenze. Wie reagieren sie auf die Beschlüsse des Bundesrats?

Für GLP-Präsident Jürg Grossen ist der heutige Entscheid «ein Schritt in die richtige Richtung». Zusammen mit den anderen Parteipräsidenten und Präsidentinnen hatte er jüngst die Planung eines Test-Regimes gefordert, sollte eine Grenzregion auf die Risikoliste kommen. Dabei hätten sich auch Grenzgänger regelmässig bei ihrem Arbeitgeber testen lassen müssen.

Grossen findet, diese Planung müsse man machen, sobald man sehe, dass die Zahlen in der Schweiz auf ein tiefes Niveau kommen und im nahen Ausland nicht. «Auch die Einreisequarantäne sollte man noch differenzieren: Wer keine Symptome hat, soll zumindest für etwas Bewegung raus dürfen.» Insgesamt ist er aber überzeugt, dass die angekündigten Massnahmen Wirkung zeigen werden: «Einen Fall Wengen, wo ein britischer Tourist als Superspreader unentdeckt einreisen und unter die Leute konnte, kann so verhindert werden.»

Für Einreisende aus einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gilt die Quarantänepflicht. Reisende aus diesen Gebieten müssen bald einen PCR-Test vorweisen – auch wenn sie auf dem Landweg in die Schweiz kommen. Hier die aktuelle Liste:

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