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Rüge für die KirchenKampagne für die Konzerninitiative war «grenzwertig»

Umstrittenes Engagement: Ein grosses Banner wirbt im Oktober 2020 an der reformierten Pauluskirche in Bern für die Konzerninitiative.

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650 öffentlich-rechtliche Kirchgemeinden haben sich im letzten Herbst für ein Ja zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) engagiert – so dezidiert wie kaum je zuvor in einem Abstimmungskampf. Das führte nicht nur in den eigenen Reihen zu teils heftigen Debatten. Nun tadelt auch die Bundeskanzlei das damalige Engagement als «zumindest grenzwertig».

Sie äussert sich in einer Stellungnahme zur Stimmrechtsbeschwerde, welche die Jungfreisinnigen in vier Kantonen eingereicht haben. Die Stellungnahme liegt dieser Zeitung vor. Weil die Kantone nicht auf die Beschwerde der Jungpolitiker eingetreten sind, gelangten diese ans Bundesgericht. Sie werfen den Landeskirchen vor, die Kriterien der Verhältnismässigkeit, der Transparenz und der Sachlichkeit verletzt zu haben. Was die Bundeskanzlei nun indirekt bestätigt.

Auch wegen der grossen Banner an Kirchtürmen

Grundsätzlich dürften sich die Kirchen als zentrales Element der Zivilgesellschaft in die demokratische Debatte einbringen, schreibt die Bundeskanzlei. Als öffentlich-rechtliche Körperschaften seien sie aber an die Grundrechte gebunden. Hinsichtlich Professionalität und Intensität sei das strittige Engagement der öffentlich-rechtlichen Körperschaften bei der KVI mit demjenigen privater Abstimmungskomitees vergleichbar. Das Werben «mittels Flyern, Plakaten, Videos und insbesondere auch dem Aufhängen von Bannern mit einer Fläche von bis zu 12 Quadratmetern an Kirchtürmen und kirchlichen Verwaltungsgebäuden deutet nicht auf eine Zurückhaltung hin». Bei den zur Verfügung gestellten Mustertexten und Factsheets gebe es zudem keinerlei Hinweise auf Gegenargumente.

Weil die Initiative in der Volksabstimmung Ende November am Ständemehr scheiterte, sieht die Bundeskanzlei allerdings keinen weiteren Handlungsbedarf. Dennoch würde sie es begrüssen, wenn das Bundesgericht klären würde, ob das intensive Engagement der öffentlich-rechtlichen Kirchen zulässig gewesen sei. Auch für den Präsidenten der Jungfreisinnigen, Matthias Müller, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, dass das Gericht diese Frage beurteilt. Die Zeitung «Schweiz am Wochenende», die zuerst über die Stellungnahme der Bundeskanzlei berichtet hat, geht jedoch aufgrund ihrer Recherche nicht davon aus, dass das Bundesgericht diese Frage beantworten wird.

Uneinigkeit auch bei der Ehe für alle

Der Schweizer Jesuitenobere Christian Rutishauser, der zum Komitee «Kirche für Konzernverantwortung» gehörte, kann den Argumenten der Bundeskanzlei nicht folgen. Es gehöre zum Auftrag der Kirche, strukturell-politisch gegen die Ursachen der Ungerechtigkeit anzukämpfen. Sie wolle nicht immer nur mit karitativen Mitteln die Versäumnisse der Politik korrigieren.

Bereits stehen die Kirchen bei einem weiteren politischen Thema vor einer Zerreissprobe: bei der Ehe für alle. Die Evangelische Kirche Schweiz hat sich wie das Parlament für ein Ja ausgesprochen. Das Bistum Chur indes unterstützt das vor allem von Vertretern der SVP und der EDU gebildete Referendumskomitee «Nein zur Ehe für alle».