Das musst du zur Homeoffice-Pflicht wissen

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Rechte und PflichtenDas musst du zur Homeoffice-Pflicht wissen

Lange empfahl der Bundesrat das Homeoffice, ab nächster Woche ist es Pflicht. Wo überall möglich sollen die Angestellten zu Hause bleiben. Sowohl die Arbeitnehmervertreter als auch die Wirtschaft kritisieren den Entscheid.

Darum gehts

  • Der Bundesrat verpflichtet Arbeitgeber, ihre Angestellten wo möglich von Zuhause arbeiten zu lassen.

  • Für die Miet- und Stromkosten der Angestellten muss der Arbeitgeber nicht aufkommen.

  • Die Homeoffice-Pflicht gilt bis Ende Februar.

  • Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter kritisieren die Massnahme gleichermassen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch an der Pressekonferenz eine drastische Verschärfung und neue Massnahmen ab 18. Januar angekündigt. Dazu zählt auch dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo es möglich ist.

Gesundheitsminister Alain Berset appellierte an die Solidarität in der Bevölkerung. Er sagte: «Wenn wir die Kontakte über die nächsten Wochen reduzieren wollen, müssen wir alles tun, damit Homeoffice wirklich machbar ist.» Bundesratskollege Guy Parmelin nannte die Homeoffice-Pflicht ein «entscheidendes Element in der Verlangsamung der Fallzahlen.»

Für diese Angestellten gilt die Homeoffice-Pflicht

Homeoffice gilt dort, wo der Aufwand vertretbar ist. Eric Scheidegger, Leiter Wirtschaftspolitik beim Seco, sagte an der Pressekonferenz, dass es bei spezialisierten Arbeitsplätzen etwa mit sieben Monitoren in der Finanzindustrie nicht zumutbar sei, diese zuhause zu installieren. «Hingegen ist es absolut zumutbar, in einem normalen Dienstleistungsbereich oder auch in der Bundesverwaltung diese Arbeitsplätze zuhause einzurichten», so Scheidegger. Besonders gefährdete Arbeitneh­mende können sich nun ausserdem mit einem Attest von der Arbeit dispensieren lassen, wenn Gesundheits­massahmen nicht effektiv eingehalten werden. Laut Bundesrat Guy Parmelin arbeiten auch er und seine Bundesratskollegen zuhause, wann immer es möglich ist.

Widerstand zwecklos

Wer ins Homeoffice muss und das nicht will, kann sich kaum juristisch dagegen wehren. «Der Erlass der Homeoffice-Pflicht beruht auf einer soliden gesetzlichen Grundlage» sagt Roger Rudolph, Experte für Arbeitsrecht und Professor an der Universität Zürich, zu 20 Minuten. Ausserdem habe der Arbeitgeber ein Weisungsrecht und es würde Monate dauern, bis ein Gericht darüber entschieden hätte. Dann wäre die Pflicht wohl schon wieder aufgehoben.

Pflichten für Arbeitgeber

Die Arbeitgeber sollen die organisatorischen und technischen Massnahmen treffen, damit die Arbeit von zu Hause möglich ist. Allerdings müssen sie nicht für die Auslagen wie Strom- oder Mietkosten aufkommen. Dies weil die Anordnung nur vorübergehend sei.

Dauer der Homeoffice-Pflicht

Die neue Homeoffice-Pflicht gilt ab 18. Januar bis Ende Februar. Berset ist skeptisch, dass ein früheres Ende der Pflicht möglich werde. Aber der Bundesrat analysiere stets die aktuelle Lage und passe die Massnahmen darauf an.

Das sagen die Gewerkschaften

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat sich stets offen gegenüber Homeoffice gezeigt, wie er mitteilt. Entsprechend gross ist die Zustimmung für die Massnahme. Dass die Arbeitgeber gewisse Kosten im Homeoffice aber nicht bezahlen müssen, findet SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano «höchst problematisch», wie er zu 20 Minuten sagt. Auch die Gewerkschafts-Dachorganisation Travail Suisse kritisiert: «Aufgrund der Notsituation ist dieser Verzicht zwar nachvollziehbar, aber für uns ist selbstverständlich, dass bereits getroffenen Entschädigungsregelungen weiterhin gelten.» Zudem wird eine bessere Dokumentation der Schutzkonzepte an den Arbeitsplätzen gefordert.

Das sagen die Wirtschaftsvertreter

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse findet die verhängte Homeoffice-Pflicht «nicht verhältnismässig». Die betrieblichen Schutzkonzepte hätten sich weitgehend bewährt, teilt Economiesuisse mit. Zudem sei Homeoffice oft nicht praktikabel und viele würden bereits zu Hause arbeiten. Deshalb mache die Pflicht keinen signifikanten Unterschied.

Kritik vom Arbeitgeberverband

Der Arbeitgeberverband kritisiert die Homeoffice-Pflicht: Es sei fraglich, ob die Verschärfung wirksam ist. «Diese Arbeitsform ist lediglich bei einem geringen Anteil der Arbeitsplätze möglich», heisst es in einer Medienmitteilung. Zudem würden die Lehrlinge unter dem Homeoffice leiden: «Dann läuft die Betreuung nur übers Telefon oder Video, das macht die Ausbildung viel schwieriger», heisst auf Nachfrage.

Neue Massnahmen im Büro

Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.

Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht auf Wunsch der Gesundheitsdirektoren-Konferenz und nach Erfahrungen im Vollzug präzisiert: Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest eines Arztes oder eines Psychotherapeuten erforderlich. Ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist.

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