Bund reicht Strafanzeige gegen BLS und Verkehrsbetriebe Luzern ein

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Zu hohe Subventionen Bund reicht Strafanzeige gegen BLS und Verkehrsbetriebe Luzern ein

Die BLS und die Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) sollen Bund und Kantone als Besteller des öffentlichen Verkehrs getäuscht und zu hohe Subventionen erwirkt haben. Das Bundesamt für Verkehr hat Strafanzeige eingereicht.

Darum gehts

  • Der Bund reicht Strafanzeige gegendie Verkehrsbetriebe Luzern und die BLS ein.

  • Beide Unternehmen sollen mit Subventionen Gewinne erwirtschaftet, diese aber nicht ausgewiesen.

  • Die BLS bedauert das Strafverfahren.

Der Bund fordert von den Verkehrsbetrieben Luzern und von der BLS Gelder zurück und hat eine Strafanzeige eingereicht. Ein Untersuchungsbericht der Stadt Luzern zeigt, dass die Verantwortlichen der Luzerner Verkehrsbetriebe seit 2010 im subventionierten ÖV-Gewinne erzielten und man diese gegenüber den Bestellern nicht ausgewiesen habe. Bei der BLS sind die Vorwürfe ähnlich. Die Geschäftsleitung hat laut BAV gegenüber Bund und Kantonen seit mehreren Jahren bewusst nicht alle Einnahmen im «Libero»-Tarifverbund offengelegt. Beide Unternehmen sollen in der Folge zu viel Subventionen bezogen haben.

In Absprache mit den ÖV-Verantwortlichen der Kantone Bern und Luzern reicht das BAV Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der BLS und der Verkehrsbetriebe Luzern AG ein. Wie das BAV in einer Mitteilung schreibt, steht in beiden Fällen Betrug als Tatbestand im Vordergund. Zudem fordern Bund und Kantone bzw. der Verkehrsverbund Luzern die überhöhten Subventionsbezüge samt Strafzinsen von 5 Prozent zurück. Wie der Verkehrsverbund Luzern mitteilt, handelt es sich um einen Betrag von 16 Millionen Franken.

Die BLS hat sich zu den Vorwürfen gemeldet. In einer Mitteilung heisst es: Die BLS bedauert das vom BAV eingeleitete Strafverfahren und die vorgenommenen Vorverurteilungen. Sie wird die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden jedoch unterstützen, für Auskünfte zur Verfügung stehen und notwendiges Material transparent bereitstellen. Eine eigens in Auftrag gegebene Untersuchung der Firma PwC habe keine strafrechtliche relevante Sachverhalte zum Vorschein gebracht. Die Untersuchung zeige diverse Zielkonflikte, jedoch wurden bereits Optiomierungsmassnahmen eingeleitet.

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