20-Jähriger muss ins Gefängnis und wird des Landes verwiesen

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Kollegen verprügelt20-Jähriger muss ins Gefängnis und wird des Landes verwiesen

Zehn Strafbestände sah das Luzerner Kriminalgericht als erfüllt an. Am schwersten wiegt eine Tat im Sommer 2019, bei der der 20-Jährige einen Kollegen verprügelte und sich dabei filmen liess.

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Prügelattacke filmen lassen: Das Kriminalgericht schickt einen 20-Jährigen ins Gefängnis und verweist ihn des Landes. (Symbolbild)

Prügelattacke filmen lassen: Das Kriminalgericht schickt einen 20-Jährigen ins Gefängnis und verweist ihn des Landes. (Symbolbild)

Keystone

Darum gehts

  • Dem 20-jährigen Syrer werden zehn verschiedene Strafbestände zur Last gelegt.

  • Dass er einen Angriff auf einen Kollegen filmen liess, wurde als Gewaltverherrlichung eingestuft.

  • Er muss nun 3 Jahre und 10 Monate ins Gefängnis. Danach wird er des Landes verwiesen.

Körperverletzung, Angriff, Nötigung: Ein 20-jähriger Mann ist vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Der Beschuldigte, der als Flüchtling aus Syrien in die Schweiz kam, wird zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen.

Das Gericht verneinte einen persönlichen Härtefall, der von einer Rückschiebung hätte absehen lassen. Weder der Asylstatus noch seine «passablen Deutschkenntnisse» oder die Tatsache, dass er mittlerweile Vater geworden sei, halfen dem Beschuldigten, der mit 14 Jahren aus Aleppo in die Schweiz geflüchtet war. Die Staatsanwaltschaft hatte bloss sieben Jahre Landesverweis gefordert.

Zehn Strafbestände erfüllt

Genau zehn Strafbestände sahen die Richter erfüllt, die über verschiedene Vergehen des Mannes zu befinden hatten. Das Urteil, das am Montag veröffentlicht wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte legte Berufung dagegen ein.

Zur Anklage gebracht worden waren Taten aus den Jahren 2018 und 2019. Am schwersten wog ein Vorfall im Juni 2019, den das Gericht als versuchte schwere Körperverletzung einstufte. Der Beschuldigte drosch mit Fäusten und Füssen auf einen Kollegen ein. Dieser erlitt Verletzungen an Schädel, Brustkorb sowie im Bereich des Rumpfes.

Video-Aufnahme der Tat

Von der Tat gibt es ein Video, das der Beschuldigte von einem weiteren anwesenden Kollegen machen liess und seinem Opfer zugeschickt hat. Es zeigt laut dem Gericht, wie er auf einem Pausenplatz sein Opfer in die Ecke drängt und in massiver Weise verprügelt. Das Gericht stufte die Aufnahme als Gewaltverherrlichung ein.

Wie es zum Angriff kam, ist diffus. Das Opfer war zuvor auf ein Dach geflüchtet. Der Beschuldigte soll ihm gesagt haben, wenn er freiwillig herunterkomme, würde er ihn nur «normal schlagen». Der Beschuldigte sagte einerseits, es habe sich um einen «Spasskampf» gehandelt, anderseits machte er geltend, vom Opfer provoziert worden zu sein. Bei einer anderen Gelegenheit brach der Beschuldigte einem weiteren Opfer mit einem Faustschlag die Nase. Auch schlug und kickte er etwa einen Mann, weil dieser mit seiner damaligen Freundin Kontakt hatte.

Der Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Ein teilbedingter Strafvollzug, wie ihn die Staatsanwaltschaft forderte, lehnten die Richter ab. Sie zweifelten ernsthaft daran, dass beim Beschuldigten Aussicht auf Bewährung bestehe. Neben der Gefängnisstrafe muss er die Verfahrenskosten von über 13'000 Franken bezahlen.

Bist du oder jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Fachstelle Frauenberatung

Onlineberatung für Frauen (BIF)

Onlineberatung für Männer

Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Pro Juventute, Tel. 147

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