Swiss entschuldigt sich bei Kunden

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DatenpanneSwiss entschuldigt sich bei Kunden

Weil die Airline ein Massenmail an über 300 Kunden nicht als Blindkopie verschickt hat, sind die Mailadressen aller Empfänger sichtbar. Die Swiss entschuldigt sich.

Darum gehts

  • Beim Versand eines Mails ist der Swiss eine Datenpanne passiert.
  • Die Empfänger-Adressen wurden nicht in die Blindkopie-Zeile eingetragen.
  • Die gesamte Empfänger-Liste war daher für jeden einzelnen Kunden sichtbar.
  • Die Swiss entschuldigt sich für den Fauxpas.
  • Anwalt Martin Steiger spricht von einer «mutmasslichen Datenschutzverletzung».

Beim Versenden von Mails können sich Fehler einschleichen. Ein solcher ist diese Woche der Swiss passiert. Am vergangenen Montag schickte die Airline ihren Kunden ein Massenmail, bei dem die Empfänger-Adressen nicht in die Blindkopie-Zeile eingetragen wurden. Die Folge: Jeder Kunde kann als Empfänger des Mails sehen, wer sonst noch das Mail erhalten hat.

Das Mail liegt 20 Minuten vor. Verschickt hat es die Swiss-Verkaufsabteilung. In der Empfänger-Liste sind über 300 Mail-Adressen vorwiegend von Geschäftskunden der Swiss sichtbar – meist mit ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen sowie im Domänenteil nach dem @-Zeichen mit Firmenname. Im Mail lädt die Swiss ihre Kunden zu einem Live-Webcast zu einem Management-Thema ein.

«Das finde ich verantwortlungslos»

Auch bei einem 20-Minuten-Leser landete das Schreiben im Posteingang. Er ärgert sich über die Swiss. «Dass die Airline so viele Namen offen kommuniziert, finde ich verantwortungslos», sagt er. Jeder der Empfänger könne nun aufgrund seiner Mailadresse sehen, dass er Swiss-Kunde sei und wo er arbeite.»

Die Swiss gibt den Fehler beim Mail-Versand zu: «In der Tat hätten die Namen in dieser Einladung nicht für alle ersichtlich sein sollen», sagt ein Sprecher zu 20 Minuten. «Und dafür möchten wir uns bei unseren Kunden in aller Form entschuldigen.» Bereits habe man einige Kunden persönlich kontaktiert, um sich zu entschuldigen.

«Mutmassliche Datenschutzverletzung»

Für Martin Steiger ist klar: «Es handelt sich um eine Datenpanne und damit mutmasslich um eine Datenschutzverletzung», sagt der auf digitales Recht spezialisierte Anwalt zu 20 Minuten. Allerdings könne eine solche Datenpanne in der Schweiz üblicherweise nicht sanktioniert werden. «Das heutige Datenschutzgesetz ist ein Papiertiger», so Steiger.

Anders sehe es in der EU aus. Dort gebe es Bussen für solche E-Mail-Pannen. «Ist eine betroffene Person in Deutschland unter den veröffentlichten E-Mail-Adressen, könnte sich diese in ihrer Heimat beschweren. Dann droht der Swiss eine Busse.» Diese könne ohne weiteres mehrere tausend Euro betragen. Mit der Revision des Datenschutzgesetzes könnten solche Fälle künftig auch in der Schweiz sanktioniert werden.

Fehler vermeiden

Achtung bei Massenmails

Laut Anwalt Martin Steiger kommt eine E-Mail-Panne wie bei der Swiss immer wieder vor. «Offene E-Mail-Verteiler sind ein Klassiker.» Steiger empfiehlt daher für Massenmails nicht das Standard-Mailprogramm zu nutzen, sondern einen E-Mail- oder Newsletter-Dienst. «Dadurch wird automatisch verhindert, dass plötzlich alle Empfänger sichtbar sind.»

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