Universität Luzern führt generelle Maskenpflicht ein

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Neues ReglementUniversität Luzern führt generelle Maskenpflicht ein

Alle, die ab 17. August 2020 das Uni/PH-Gebäude in Luzern betreten, müssen eine Maske tragen. Auch dann, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Darum geht es

  • Studenten, Schüler der Pädagogischen Hochschule sowie Dozenten und Mitarbeiter müssen im Uni-/PH-Gebäude in Luzern eine Schutzmaske tragen.
  • Gruppenarbeiten ist für Studenten nicht erlaubt.
  • Die Mensa bleibt geschlossen.

Die Universität hat kurz vor Semesterbeginn ihr Reglement verschärft: Ab 17 August gilt «eine allgemeine Maskentragepflicht im Uni/PH-Gebäude, unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann. Der Mindestabstand ist nach Möglichkeit jederzeit einzuhalten», ist dort neu festgehalten. Die Regelung gilt auch für den Uni-Sportbetrieb.

«An der Universität kommen Personen aus diversen Einzugsgebieten und aus verschiedenen Altersgruppen zusammen, daher erachten wir diese Massnahme zusätzlich zum Distanzhalten als richtig», sagte Uni-Sprecher Dave Schläpfer dem Online-Portal «Zentralplus».

Neben der Maskenpflicht wurden auch noch andere Sicherheitsmassnahmen beschlossen. Für alle Veranstaltungen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Apéros finden nicht statt. Und Studenten dürfen keine Lerngruppenarbeiten machen. Geschlossen sind Mensa, Foyer, Gruppenräume, öffentliche Sitzgelegenheiten.

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