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Skandale um KlinikdirektorenUnispital Zürich prüft Anlaufstelle für Whistleblower

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Und der Klinikdirektor Gynäkologie soll sich für bis zu drei Operationen gleichzeitig eingetragen haben, um finanziell zu profitieren. (Symbolbild)
Gleich drei Spitzenmediziner des Unispitals Zürich sorgen für Schlagzeilen: Der Direktor der Herzchirurgie soll Studien geschönt und Interessenskonflikte verschwiegen haben. (Symbolbild)
Der Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie soll sich Patienten an die eigene, private Praxis überwiesen haben. (Symbolbild)

Nach den jüngsten Turbulenzen wegen Ungereimtheiten bei drei Spitzenmedizinern ergreift der Spitalrat des Universitätsspitals Zürich Massnahmen. Er will eine externe Anlaufstelle für Whistleblower schaffen, die Personen schützt, die Probleme kommunizieren.

Das Universitätsspital Zürich müsse einen Kulturwandel einleiten. Die Leitung müsse klar kommunizieren, dass es nicht Verrat sei, wenn man Probleme melde, sagte Spitalratspräsident Martin Waser in einem Interview mit der NZZ. In der Vergangenheit seien Meldungen von Whistleblowern zum Teil nicht behandelt worden.

Dass die Probleme nun an die Öffentlichkeit gelangten, liege auch an internen Streitigkeiten. In einem hochkompetitiven Umfeld seien Intrigen nichts Ungewöhnliches. Für viele sei es zentral, einmal in eine Chefposition zu kommen. Aber gegen oben werde es halt eng.

Streit um Honorarverteilung

Die Rivalitäten, die zum Teil zwischen zwischen den Kliniken bestünden, seien aber auch eine Folge davon, dass um die Honorarverteilung gestritten werde. Das sei Gift für die Zusammenarbeit. Waser plädiert deshalb für Fixlöhne statt Honorare, die sich die Klinikdirektoren selber zuteilen könnten.

Es gehe dabei um viel Geld. Pro Jahr stünden rund 60 Millionen Franken zur Verfügung, die an die rund 44 Kliniken verteilt würden. Dabei komme es immer wieder auch zu komplizierten Abgrenzungsfragen. «Wenn wir unter dem jetzigen System alles korrekt machen wollten, bräuchten wir 100 Leute, die das kontrollieren», sagte Waser.

In der Pflicht sieht Waser auch die Politik. Die gesetzliche Grundlage dazu müsste vom Kantonsrat kommen. Leider habe es der Rat verpasst, bei der Revision des Honorargesetzes wichtige Weichen zu stellen. Der Kantonsrat hatte eine Revision des Honorargesetzes Ende 2017 noch abgelehnt. Heute stünden die Vorzeichen anders, so Waser.

SDA