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Grenzöffnung am 3. JuniKeller-Sutter hat Sorgen mit Italien

Uneinig über die Grenzöffnung: Italiens Innenministerin Luciana Lamorgese (links) und Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Rom im Oktober 2019.

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Auch an den Grenzen rückt die Normalität ein bisschen näher. Der Bundesrat hat weitere Schritte für eine kontrollierte Grenzöffnung beschlossen. Doch mit Italien hat er dabei ein Problem.

Vor einer Woche hat die italienische Regierung überraschend angekündigt, die Grenzen bereits am 3. Juni vollständig zu öffnen. Damit versucht Italien, das Sommergeschäft seines Tourismussektors zu retten. Doch diesem Plan erteilt der Bundesrat nun offiziell eine Absage. Sie habe ihrer italienischen Amtskollegin Luciana Lamorgese am Montag mitgeteilt, «dass die Schweiz ihre Grenze zu Italien am 3. Juni noch nicht öffnen wird», erklärte Justizministerin Karin Keller-Sutter.

Doch was passiert, wenn Italien an seiner unilateralen Grenzöffnung festhält?

Die Schweiz liesse Reisende aus Italien ohne triftige Gründe weiterhin nicht in die Schweiz einreisen. Ausgenommen vom Einreisestopp blieben wie bisher die italienischen Grenzgänger.

Radikale Massnahmen derzeit unwahrscheinlich

Hingegen würde die Schweiz ihre Bürger nicht an der Ausreise hindern können. Ein Problem könnten solche Italien-Reisende jedoch bei der Rückkehr bekommen. Schweizer Bürger dürfen zwar in jedem Fall einreisen. Sie müssten sich aber möglicherweise «grenzsanitarischen Massnahmen» unterziehen, wie das auf Behördendeutsch heisst. Zur Einführung solcher Massnahmen hat der Bundesrat den Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch per Notrechtsverordnung ausdrücklich ermächtigt.

Gestützt darauf kann die Schweiz von Einreisenden aus Italien (oder aus anderen Risikoländern) jederzeit die Personalien oder ein ärztliches Zeugnis verlangen. Die Grenzbeamten könnten auch angewiesen werden, die Einreisenden unter Quarantäne zu stellen, sie zum Arzt zu schicken oder in ein Spital einzuweisen. All diese Massnahmen sind gemäss Epidemiengesetz möglich. Die radikaleren dieser Massnahmen seien derzeit aber unwahrscheinlich, sagte ein Kenner des Dossiers. Eine Quarantänepflicht sei höchstens dann denkbar, wenn es in Italien zu einem neuen grösseren Corona-Ausbruch käme.

Bald wird hier wieder mehr los sein: Zoll in Campocologno GR.

Auch Keller-Sutter bemühte sich vor den Medien, die Situation nicht eskalieren zu lassen. Man strebe weiterhin eine koordinierte Grenzöffnung an. Sie habe ihrer Amtskollegin dafür den 15. Juni vorgeschlagen. Doch Lamorgese habe erklärt, Italien strebe weiterhin den 3. Juni an. Man bleibe jedoch weiterhin im Gespräch, gab sich Keller-Sutter hoffnungsvoll.

Aus Schweizer Sicht ziemlich fix geplant sind an den Grenzen derzeit folgende Öffnungsschritte:

  • Am 8. Juni soll die Personenfreizügkeit teilweise wieder hergestellt werden. Ab diesem Tag werden alle Gesuche für eine Arbeitsbewilligung von EU-Ausländern sowie Arbeitskräften aus Drittstaaten wieder bearbeitet.
  • Am 15. Juni sollen sämtliche Reisebeschränkungen gegenüber Deutschland, Frankreich und Österreich wegfallen. Als einziges Nachbarland ausgenommen ist bisher Italien.
  • Für den 6. Juli strebt der Bundesrat die Wiederherstellung der vollen Personenfreizügigkeit und der vollen Reisefreiheit im Schengen-Raum an.