Diese Lockerungen hat der Bundesrat beschlossen

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ÜbersichtDiese Lockerungen hat der Bundesrat beschlossen

Reisen, Treffen, Kinos: Der Bundesrat legt bei den Lockerungen der Corona-Massnahmen einen Zahn zu. Die Übersicht.

Weil die Zahl der neuen Corona-Infektionen weiterhin tief ist, hat der Bundesrat wie geplant die dritte Etappe des Exit-Fahrplanes gezündet. Gesundheitsminister Alain Berset (SP) und seine Kollegen beschlossen an der Mittwochsitzung aber auch Lockerungen, die über die bisherigen Ankündigungen hinausgehen. 20 Minuten fasst die wichtigsten Entscheide zusammen.

Versammlungsverbot: 30 statt 5 Personen

Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher fünf auf 30 Personen erhöht. Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum sind ab dem 1. Juni wieder zulässig.

Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt

Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen. Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt.

Sportveranstaltungen wieder möglich

Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.

Ferienlager für Kinder und Jugendliche möglich

Im Sommer finden zahlreiche Lager mit Kindern und Jugendlichen statt. Viele Gemeinden organisieren zudem während den Ferien Tagesstrukturen. Diese Angebote sind ab dem 6. Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem müssen Präsenzlisten geführt werden.

Die Massnahmen im Überblick.

Die Massnahmen im Überblick.

Der Bundesrat

Bergbahnen, Campings, Zoos und Schwimmbäder wieder offen

Am dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen. Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder öffnen.

Restaurants: grössere Gruppen erlaubt

In Restaurationsbetrieben wird ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, und Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.

Präsenzunterricht in den Mittel-, Berufs- und Hochschulen

Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) ist ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wiederaufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen. Diese könnenden Unterricht flexibel gestalten und die Möglichkeiten von Fernunterricht weiter nutzen. Empfehlungen zu Home-Office bleiben bestehen. Die Unternehmen haben eingehend Erfahrungen mit Home-Office gesammelt. Gestützt darauf, entscheiden sie selber über die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, wo möglich im Home-Office zu arbeiten, auch um Spitzenauslastungen im öffentlichen Verkehr zu vermeiden. Der Arbeitgeber bleibt in der Pflicht, besonders gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Ist die Präsenz vor Ort unabdingbar, muss er die betreffende Person schützen, indem er die Abläufe oder den Arbeitsplatz entsprechend anpasst.

Einreisebeschränkungen

Diese Änderung wird die Wirtschaft freuen: Ab dem 8. Juni können hiesige Unternehmen wieder Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum rekrutieren. Die Behörden werden entsprechende Gesuche wieder bearbeiten. Schweizer Firmen können auch wieder hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten anstellen, wenn sie diese dringend benötigen. Gleichzeitig wird die Stellenmeldepflicht, die vorübergehend ausser Kraft gesetzt wurde, wieder aktiviert.

Reisen in ganz Europa

Ab dem 6. Juli soll man voraussichtlich wieder im ganzen Schengenraum reisen können, wenn es die epidemische Lage zulässt. Die Grenzkontrollen zwischen Deutschland, Österreich und Frankreich sollen wie angekündigt schon am 15. Juni fallen. Offen lässt der Bundesrat, wann er die Grenze gegenüber Italien öffnen will.

Contact Tracing oder Abstand

Bedingung für die Lockerung ist laut dem Bundesrat, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.

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