Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.
An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.
In Deutschland gibt es jetzt ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben, ein Grundrecht auf Suizid. Das gestern verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist so vorbildlich wie historisch. In einem Land zumal, wo eine mächtige Phalanx vor allem von CSU-Politikern und Kirchenvertretern organisierte Sterbehilfe kategorisch verurteilt und gar an das Euthanasie-Programm der Nazis erinnert.
So hatte der Bundestag 2015 organisierte Suizidhilfe unter Strafe gestellt. Gestern nun hat Karlsruhe bemerkenswert mutig den Strafrechtsartikel 217 betreffend «Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» gekippt. Die Regelung greife unzulässig in das Persönlichkeitsrecht sterbewilliger Menschen ein, aber auch in jenes von Menschen und Vereinigungen, die Suizidhilfe leisten wollten.
Bei aller Freude über das Grundsatzurteil bleiben gerade die Sterbehilfeorganisationen skeptisch. Denn das Gericht lässt es zu, dass die Politik die Suizidhilfe reguliert. Das ist mit Unwägbarkeiten verbunden. Vor allem müsste jetzt das restriktive Betäubungsmittelgesetz angepasst werden.
Es droht keine Zunahme des Sterbetourismus.
Dignitas fordert den Bundestag auf, den Bürgern auch Zugang zu einem effektiven Sterbemittel zu verschaffen. Zu Recht kritisiert die Organisation Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), er verweigere leidenden Menschen noch immer die Abgabe des Sterbemittels Natriumpentobarbital. Dies, obwohl ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 dazu verpflichten würde.
Und Deutschlands engagiertester Sterbehelfer Roger Kusch? Er zieht es vor, weiterhin von der Schweiz aus sterbewilligen Deutschen zu helfen. Durch das deutsche Verbot ins Zürcher Exil gedrängt, hat er hier Rechtssicherheit und Toleranz schätzen gelernt.
Dafür verspricht er, mit seinem Modell die Schweiz nicht zu belasten: Suizidwillige kommen nur zur Abklärung und Rezeptur nach Zürich, sterben tun sie dann im eigenen Bett in Deutschland. Also droht garantiert keine Zunahme des Sterbetourismus.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch
Vorbildliches Urteil für Grundrecht auf Suizid
Das deutsche Verfassungsgericht legalisiert die Sterbehilfe – lässt es aber zu, dass die Politik sie reguliert.